Der DGB-Rechtsticker im November. Die Themen: Sittenwidriger Lohn: Eine Vergütung von 15,00 € für eine Arbeitszeit von vier Stunden ist sittenwidrig+++AGB-Kontrolle von Regelungsabreden: Regelungsabreden unterliegen der Inhaltskontrolle+++Steuerschaden des Arbeitnehmers durch verspätete Zahlung des Annahmeverzugslohns+++Keine Pflicht des Arbeitnehmers zur Befolgung unbilliger Weisungen bis zu gerichtlicher Entscheidung.