Am 23. Mai 2011 hat die Anhörung zum Beschäftigtendatenschutzgesetz im Innenausschuss des Deutschen Bundestages stattgefunden. Nichts von dem, was der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften gefordert haben, soll in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, abgesehen von einer Verbesserung der Anzeigemöglichkeit von Verstößen durch die Beschäftigten. Der DGB-Newsletter Info Recht.