Die "strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers" gegenüber dem Arbeitgeber vergrößert sich durch die Digitalisierung der Arbeitswelt weiter. Das ist das Fazit eines Rechtsgutachtens im Auftrag des DGB. Der Gesetzgeber müsse etwa beim Recht auf Nichterreichbarkeit sowie beim Weisungsrecht des Arbeitgebers zu Arbeitszeiten und Arbeitsort "erkennbare Fehlentwicklungen korrigieren", schreibt Prof. Ulrich Preis vom Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln in seinem Gutachten.
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"Die mobile, digitalisierte Arbeitswelt führt zu inhalts-, orts- und zeitentgrenzten Arbeitsleistungen", so ein Fazit des Gutachtens. "Die in abhängigen Arbeitsbeziehungen anzutreffende strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers wird durch die modernen Entwicklungen noch verstärkt."
Das Gutachten sieht deshalb an mehreren Punkten Handlungsbedarf für den Gesetzgeber – einige Beispiele:
Kritische Überlegungen zur Rechtsentwicklung: Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vorgelegt von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis unter Mitwirkung von wiss. Mit. Florian Wieg; Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht