Der Gesetzentwurf reagiert auf die am 17.12. 2014 festgestellte Verfassungswidrigkeit der übermäßigen Verschonung von Betriebsvermögen im Erb- und Schenkungsfall. Der DGB sieht diese auch im Gesetzentwurf nicht ausgeräumt und lehnt eine Bevorzugung bestimmter Vermögensarten ab. Weder der Schutz von Arbeitsplätzen noch die erforderliche Erhöhung des Steueraufkommens sei ausreichend gegeben.