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Neugefasstes Europäisches Betriebsrätegesetz setzt EBR-Richtlinie um
Der Bundestag hat die 2. Änderung des Eurobetriebsräte-Gesetzes (EBRG) am 7. April 2011 verabschiedet. Am 18. Juni 2011 trat das neue Gesetz in Kraft. Mit ihm wurde die neugefasste EU-Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte vom 6. Mai 2009 in deutsches Recht umgesetzt.
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Info Recht: Handlungsempfehlungen zum neuen EBR-Gesetz
Seit dem 18. Juni 2011 ist das neue Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) in Kraft. Es enthält zahlreiche Änderungen gegenüber dem ersten EBRG aus dem Jahre 1996. Im Folgenden sollen Fragen, die sich in der Praxis für die Anwendung und den Umgang mit dem neuen Gesetz ergeben haben, beantwortet werden, um den EBR-Akteuren und gewerkschaftlichen EBR-Beratern Handlungsempfehlungen für ihre Arbeit zu geben.
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Eine neue EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)
Wie verbindlich sollten Regeln zur sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR) sein? In dieser Frage will die EU-Kommission für mehr Klarheit sorgen und hat eine „neue EU-Strategie für CSR“ vorgelegt. Das Papier ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch noch immer fehlen verbindliche Regelungen, um die Grundsätze von CSR zu definieren und durchzusetzen
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