Deutscher Gewerkschaftsbund

24.11.2016
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DGB-Stellungnahme: Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung

Die Bundesregierung plant ein Gesetz, nach dem auch EU-Ausländer erst nach fünf Jahren bei Sozialleistungen wie Hartz IV mit Inländern gleichgestellt werden. Stattdessen soll es "Überbrückungsleistungen" geben. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des DGB zeigte bereits im August: Das verstößt gegen das Grundgesetz.

Jetzt hat der DGB in einer Stellungnahme zum

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 18/10211)

erneut kritisiert: "Ein Gesetzentwurf, wie der vorliegende, der eine migrationspolitisch motivierte Mittel-Zweck-Relation deutlich zum Ausdruck bringt, kann deshalb nur erhebliche Bedenken seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz verursachen."


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Die PDF-Datei enthält:

  • DGB-Stellungnahme vom 24.11.2016
  • DGB-Stellungnahme vom 04.05.2016
  • Rechtsgutachten "Verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte der Überbrückungsleistungen und des Leistungsentzugs von Eltern bei bestehendem Aufenthaltsrecht der Kinder"
DGB-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung (application/acrobat, 477 kB)

DGB-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 18/10211)


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