Deutscher Gewerkschaftsbund

21.10.2015
Digitalisierungskongress

Woran denken Sie, wenn Sie "Arbeitswelt 4.0" hören?

Wir wollen's wissen – und mit Beschäftigten diskutieren, wie die Arbeitswelt von morgen aussehen könnte. Dieser Wandel der Arbeitswelt wird unter den unterschiedlichsten Schlagworten debattiert. Einder davon: Arbeitswelt 4.0 – aber: Was fällt Ihnen, den Beschäftigten, aus Ihren Erfahrungen spontan ein, wenn Sie "Arbeitswelt 4.0" hören?

Digitalisierungskongress des DGB

Wir wollen's wissen: Woran denken Sie, wenn Sie "Arbeitswelt 4.0" hören? Einfach diesen Beitrag kommentieren und uns so Input und Feedback für unseren Digitalisierungskongress am 3. November 2015 geben.


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Leser-Kommentare

KOMMENTARE

Klauspeter Schmitt schrieb am 3. November 2015 um 11:14 Uhr:

Das ich mit einem BPersVG 0.1 die Entwicklung der Arbeit 4.0 begleiten soll.
Die gesetzliche Grundlage mit der wir Personalvertretungen die Entwicklungen in den Behörden begleiten und im Sinne der Beschäftigten in ihren Auswirkungen regeln sollen, ist immer noch aus einer analogen Zeit.
Es stammt aus einer Zeit, da war in den Büros der Verwaltungen die Kurzschrift noch das Maß der Dinge.
Die Computer wurden noch mit Lochkarten gefüttert. Und das BPersVG hat seid dieser Zeit kaum nennenswerte Updates erhalten.
Wenn man das mit der Entwicklung in der in den Verwaltungen angewandten DV technischen Verfahren vergleicht sieht wohl jeder wo das Problem ist.
Und mit diesem Werkzeug sollen wir den Prozess begleiten, das in der aktuellen Versionierungsbezeichnung nur mit dem Stand 0.1 bezeichnet werden kann.

Jay Cook schrieb am 24. Oktober 2015 um 13:13 Uhr:

Neben den Chancen, die der Wandel bringen wird, macht mir vor allem die Mitbestimmung Sorge.
Betriebsräte werden immer weniger in der Lage sein, digitale Veränderung mitzugestalten - sei es weil die Auswirkungen einer neuen Software nicht absehbar sind, im Gremium die notwendige Expertise fehlt oder eine Verhinderung drastische wirtschaftliche Folgen hätte. Und wenn Arbeit any time anywhere möglich ist - wie überwacht der Betriebsrat die Bedingungen?
Tarif- und Arbeitsvertraege basieren bisher auf dem Tauschhandel Lohn gegen Arbeit. Flexibilisierung der Arbeit, outsourcing, Werkvertraege, offshoring, crowdworking haben alle gemein, dass sich die Handelsgrundlage verändert: bezahlt wird das Ergebnis, die Leistung. Tarifverträge sind in diesem Modell obsolet. Dies gilt es dringend zu verhindern, sonst wird auch gewerkschaftliche Mitbestimmung verzichtbar.

Ralf-Peter R. schrieb am 22. Oktober 2015 um 12:55 Uhr:

Ich arbeite bei einem Unternehmen das "industrienahe Dienstleistungen" für ein großes deutsches Chemieunternehmen umsetzt. Noch sind wir eine direkte Tochter dieses Unternehmens. Mal schauen, wie lange noch.
Vor allem im Bereich der industrienahen Dienstleistungen zeigt sich, was "Arbeitswelt 4.0" bedeutet: Die Grenzen zwischen Industrie, produzierendem Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen verschwimmen. Das hat nicht nur, aber auch mit der Digitalisierung zu tun.
Und in vielen Bereichen der industrienahen Dienstleistungen ist es nicht unbedingt so (wie immer behauptet wird), dass durch die Digitalisierung geringqualifizierte Jobs wegfallen, sondern es sind teilweise eher die besser Qualifizierten. Ein Beispiel: In "Extraktionsanlagen" von Chemieunternehmen (also in Anlagen, die bestimmte chemische Stoffe aus einem Stoffgemisch extrahieren, um sie als Produkt anbieten zu können), arbeiteten noch vor knapp zehn Jahren eine Reihe von Produktionsarbeitern und Chemikern, die die Prozesse überwachten. Die Produktionsarbeiter übernahmen in der Regel auch die Wartung der Anlage. Die Digitalisierung hat nun dazu geführt, dass Software die Prozesse überwacht und sogar chemische Prozesse simulieren, vorberechnen und steuern kann. Gewartet werden muss die Anlage natürlich immer noch: Die Wartungsarbeiter sind jetzt aber in der Regel bei einem outgesourcten industrienahen Dienstleister angestellt. In der Produktionsanlage selber gibt es aber vielleicht noch einen angestellten Chemiker. Und einige beim Unternehmen, das die Steuerungssoftware entwickelt hat. Ansonsten sind ihre Arbeitsplätze weggefallen.

Claus schrieb am 21. Oktober 2015 um 19:32 Uhr:

Die Auswirkungen bei der Kreisverwaltung Mettmann sind schleichend. 1. Kommunikation wird in der Hauptsache nur noch per E-Mail am PC, Smart-Phone und Touchpad vollzogen und natürlich per Telefon. 2. Schritt für Schritt wird die Aktenführung von analog in die E-Akte überführt. 3. Von Hause aus ohnehin stark technisch orientierte Fachabteilungen (z. B. Vermessungs- und Katasteramt) haben in den letzten 10-15 Jahren 25 % des Personales durch digitale Rationalisierung verloren. 4. Datenbank geführte Informationshaltung (Tarifrecht, Arbeitsrecht etc.) sind selbst im Personalratsbüro Standard. 5. Arbeiten in Projekten verändert sich u.a. stark durch Sharepoints. Die Abläufe werden hierbei stark beschleunigt. 6. In einigen Bereichen wird die Digitaliserung zwingend sein, um bei speziellen Berufsgruppen (z.B. IT'ler) den Fachkräftemangel - der sich schon seit langem abzeichnet - auszugleichen. 7. Teleheimarbeit ob fest oder temporär steigt stetig. LG

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