Heute startet in Berlin der Deutsche Pflegetag. Auch das Pflegestärkungsgesetz I, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, wird Thema der Diskussionen auf dem Kongress sein. Der DGB hat einen Ratgeber zu dieser "Pflegereform 2015" herausgegeben.
DGB/Simone M. Neumann
Das Pflegestärkungsgesetz I ist zum 1.1.2015 in Kraft. Das Pflegestärkungsgesetz II soll im Laufe dieser Legislaturperiode folgen.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz I wird 2015 der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent, beziehungsweise 2,6 Prozent für Kinderlose, steigen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II soll der Beitrag dann später um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen, um die Einführung eines neuen, erweiterten Pflegebegriffs zu finanzieren. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung könnten durch die Reformen insgesamt um etwa 20 Prozent ausgeweitet werden, so das Bundesgesundheitsministerium.
Das erste Pflegestärkungsgesetz bringt unter anderem folgende Neuerungen:
Alle Änderungen nach dem Pflegestärkungsgesetz I listet das Bundesgesundheitsministerium online auf.
Der DGB informiert in einer Broschüre über die Pflegereform 2015.