Deutscher Gewerkschaftsbund

12.03.2015
Gesundheit und Pflege

Pflegereform 2015: Infos für Versicherte und Angehörige

Heute startet in Berlin der Deutsche Pflegetag. Auch das Pflegestärkungsgesetz I, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, wird Thema der Diskussionen auf dem Kongress sein. Der DGB hat einen Ratgeber zu dieser "Pflegereform 2015" herausgegeben.

Pflegekraft mit drei älteren Damen

DGB/Simone M. Neumann

"Pflegereform 2015"

Das Pflegestärkungsgesetz I ist zum 1.1.2015 in Kraft. Das Pflegestärkungsgesetz II soll im Laufe dieser Legislaturperiode folgen.

Beiträge zur Pflegeversicherung steigen, Leistungen werden ausgebaut

Mit dem Pflegestärkungsgesetz I wird 2015 der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent, beziehungsweise 2,6 Prozent für Kinderlose, steigen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II soll der Beitrag dann später um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen, um die Einführung eines neuen, erweiterten Pflegebegriffs zu finanzieren. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung könnten durch die Reformen insgesamt um etwa 20 Prozent ausgeweitet werden, so das Bundesgesundheitsministerium.

Was bringt das Pflegestärkungsgesetz I?

Das erste Pflegestärkungsgesetz bringt unter anderem folgende Neuerungen:

  • Einen Pflegevorsorge-Fonds: Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in einigen Jahren ins "Pflegealter" kommen, werden die Ansprüche an die gesetzliche Pflegeversicherung deutlich steigen. Damit die Beitragssätze dann weitgehend stabil bleiben und Beitragssteigerungen abgemildert werden können, soll ein Fonds aufgebaut werden, aus dem steigende Kosten finanziert werden sollen.
  • Demenzkranke ("Pflegestufe 0") können künftig auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen erhalten.
  • Mehr Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen: Mit dem Gesetz soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen von bisher rund 25.000 auf bis zu 45.000 erhöht werden kann.

Alle Änderungen nach dem Pflegestärkungsgesetz I listet das Bundesgesundheitsministerium online auf.


"Pflegereform 2015 – Informationen für Versicherte und Angehörige"

Broschüre des DGB informiert

Der DGB informiert in einer Broschüre über die Pflegereform 2015.

Die Broschüre kann hier bestellt werden


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