Deutscher Gewerkschaftsbund

19.05.2011
klartext 19/2011

Vergaberecht: Kein "Linke Tasche, rechte Tasche"

Auch bei öffentlichen Aufträgen ist Lohndumping keine Seltenheit. Einige Bundesländer haben das Problem erkannt und nehmen Lohnuntergrenzen in ihre Vergabegesetze auf. Denn was durch Niedriglöhne scheinbar gespart wird, verlieren die Länder auf der anderen Seite, wenn sie solche Löhne bezuschussen müssen.

In Mecklenburg-Vorpommern ist sie gerade Thema im Landtag, auch in Nordrhein-Westfalen steht sie auf der Tagesordnung: die Lohnuntergrenze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Um was geht es? In Deutschland vergibt die öffentliche Hand – also Bund, Länder und Kommunen – Aufträge im Gesamtvolumen von über 360 Milliarden Euro pro Jahr. Damit hat die öffentliche Hand als großer Auftraggeber bedeutende Steuerungsmöglichkeiten am Markt. Deshalb sollte der Staat mit gutem Beispiel vorangehen und Lohndrückerei unterbinden.

Schon früh pochten die Gewerkschaften auf Tariftreueklauseln. Die öffentliche Hand sollte Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die die örtlich geltenden Tarifverträge einhalten. Auch das Bundesverfassungsgericht erklärte 2006 im Beschluss zum Berliner Vergabegesetz, dass die Tariftreuevorschriften verfassungskonform seien – mit guten Argumenten: Ein Verdrängungswettbewerb über Lohnkosten würde verhindert, Arbeitslosigkeit bekämpft und die Sozialkassen entlastet. Schließlich betonte das Gericht, dass Tariftreueregelungen auch das Tarifvertragssystem "als Mittel zur sozialen Sicherung" unterstützten.

Lohnuntergrenzen in Landesvergabegesetzen

Bundesland

in Euro

Berlin

7,50

Bremen

8,50

Rheinland-Pfalz

8,50

in Planung: 

Baden-Württemberg

8,50

Brandenburg

7,50

Nordrhein-Westfalen

mind. 8,50

Quelle: WSI-Tarifarchiv 2011 und eigene Recherche

Dann trat der Europäische Gerichtshof auf den Plan und erschütterte mit dem Fall Rüffert die deutschen Tariftreuegesetze im Mark. Das Gericht entschied, dass die Tariftreueklausel des niedersächsischen Vergaberechts gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoße. Die Folge: In den Bundesländern wurden diese Gesetze nicht mehr voll angewandt oder außer Kraft gesetzt.

Die Gewerkschaften kämpften jedoch für europafeste Regeln. Mittlerweile haben Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz Tariftreuegesetze in Kraft gesetzt, die Lohnuntergrenzen von 7,50 Euro bzw. 8,50 Euro für die öffentliche Auftragsvergabe vorsehen. Sie sollen zum Teil noch erhöht werden. In Brandenburg soll in Kürze ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten. NRW arbeitet an der Umsetzung. Und der druckfrische Koalitionsvertrag von Grün-Rot in Baden-Württemberg sieht einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro im Tariftreuegesetz vor.

Es geht voran – endlich! Denn der Niedriglohnbereich wuchert seit den rot-grünen so genannten Arbeitsmarkt"reformen" wie ein Krebsgeschwür. 6,55 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnbereich sind der traurige Zwischenstand. So geht es nicht weiter. Deshalb brauchen wir weitere Branchenmindestlöhne und einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Und in den Landesvergabegesetzen muss über die Lohnuntergrenze gegengesteuert werden. Sonst lautet das Fazit für die öffentliche Hand: Was sie in der linken Tasche dank Niedriglohn spart, geht durch höhere Transferleistungen wie Hartz IV für Aufstocker aus der rechten Tasche wieder raus! Verlierer wären die Beschäftigten: Öffent­liches Lohndumping heißt für sie nicht nur arm trotz Arbeit, sondern auch Altersarmut durch Minirenten.



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