Deutscher Gewerkschaftsbund

29.06.2015
Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Kameras auf der Toilette – dürfen die Sozialräume der Mitarbeiter, zum Beispiel das WC, Waschräume oder der Umkleideraum, mit Kameras überwacht werden?

3. Kameras auf der Toilette – dürfen die Sozialräume der Mitarbeiter, zum Beispiel das WC, Waschräume oder der Umkleideraum, mit Kameras überwacht werden?

Ganz klares NEIN! Videoüberwachungen in Bereichen, die „überwiegend der privaten Lebensgestaltung der Beschäftigten dienen“, sind grundsätzlich unzulässig, erklärt der DGB-Rechtsschutz. Das gilt insbesondere für WC, Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume. Beschäftigte sind in diesen Räumen vor jeglicher Überwachung durch den Arbeitgeber zu schützen, da der Schutz der Intimsphäre hier überwiegt.

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