Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten haben in den vergangenen Jahren massiv zugenommen: 170 Straftaten gegen Beamtinnen und Beamte pro Tag registrierte die polizeiliche Kriminalstatistik für 2014. Der Gesetzgeber muss die Polizei besser schützen, fordert deshalb GdP-Vorsitzender Oliver Malchow im Beamtenmagazin. Jede Tätlichkeit gegen Beamte müsse zukünftig geahndet werden.
Ein Gastbeitrag von Oliver Malchow, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), im Magazin für Beamtinnen und Beamte, 3/2016
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weist bereits seit langem auf das dramatisch gestiegene Ausmaß der Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten in Deutschland hin. Neben den klassischen Brennpunktsituationen wie Fußballspielen und Demonstrationen sind unsere uniformierten Kolleginnen und Kollegen immer häufiger auch im alltäglichen Streifendienst Gewalterfahrungen ausgesetzt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik haben wir es mit der erschreckenden Zahl von 62.770 angezeigten Straftaten gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten im Jahr 2014 zu tun.
Dies entspricht über 170 Anzeigen pro Tag und einem Anstieg von 14 Prozent gegenüber 2011! Die Angriffe reichen von Beleidigungen über einfache und schwere Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten. Daneben hält eine wachsende Resignation viele Beamtinnen und Beamte davon ab, bei Beleidigungen oder Angriffen überhaupt Anzeige zu erstatten, da sie sich oft von ihren Dienstvorgesetzten aber auch von der Justiz allein gelassen fühlen.
Wir beobachten, dass die wachsende Staatsferne, die Missachtung von Regeln und Gesetzen, die sinkende Hemmschwelle, auch erhebliche Gewalt anzuwenden, sich neben Polizeibeamtinnen und -beamten gegen alle Personen richtet, die eine staatliche oder gesellschaftliche Institution vertreten und Autorität im Rahmen ihrer Aufgaben ausüben müssen. Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber ein deutliches Zeichen setzt, dass eben diese Personen besser geschützt werden. Deshalb fordert die GdP einen neuen Straftatbestand, der jeden tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte ahndet. Weiterhin dringen wir auf vorrangigen dienstlichen Rechtsschutz für die Beamten, wenn sie Schmerzensgeld oder Schadensersatz einklagen und das Vorstrecken von Schmerzensgeld bei titulierten, aber uneintreibbaren Ansprüchen.
Entsprechende Regelungen, die es auf engagiertes Betreiben der GdP mittlerweile auf Bundesebene und in zwei Bundesländern gibt, müssen bundesweit eingeführt werden. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit Jahren am Limit. Zusätzliche Aufgaben wie Terrorbekämpfung und die Bewältigung der Flüchtlingssituation sind nur dank des großen persönlichen Einsatzes der Beschäftigten zu bewältigen. Sie sorgen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und setzen sich damit unermüdlich für unsere Gesellschaft ein. Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte darf deshalb niemals toleriert und als normal betrachtet werden!