Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Schweizer „Abzocker- Initiative“ hat sich die Regierungskoalition dafür ausgesprochen, die Kompetenzen der Hauptversammlung bei der Festlegung der Vorstandsvergütung börsennotierter Unternehmen zu erweitern. Danach soll eine Änderung von § 120 Absatz 4 Aktiengesetz erfolgen, der zufolge die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft jährlich über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen müsste.