Das Gesetz ist Teil des sogenannten „Energiepaketes“ der Bundesregierung. Der DGB bemängelt den ungesunden Zeitdruck beim vorliegenden Gesetzentwurf. Hinzu kommt, dass die ohnehin geplante Novelle des Baugesetzbuches aufgesplittet und der jetzt vorliegende Teil ohne erkennbaren sachlichen Grund vorgezogen wurde. Wegen des Zeitdrucks können die üblichen Prüfungsverfahren, wie die Durchführung eines Planspiels nicht angewendet Hier zeigt sich, dass Sorgfaltsprinzipien bei der jetzt eingeleiteten Energiewende in erheblichem Umfang missachtet werden.