Deutscher Gewerkschaftsbund

07.10.2013
Fragen und Antworten rund um die Betriebsratswahl

Neu gewählt - und nun?

Nach der Betriebsratswahl: Was machen wir als Erstes?

Wir sind gewählt. Wie geht´s nun weiter?

Bei der konstituierenden Sitzung, zu der Sie vom Wahlvorstand innerhalb einer Woche nach der Wahl eingeladen werden, wählen Sie den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Betriebsrats. Falls der Betriebsrat das Recht auf eine Freistellung hat, was ab 200 Beschäftigten der Fall ist, so befindet er auch hierüber. Seit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes kann eine Freistellung auch unter mehreren Betriebsratsmitgliedern aufgeteilt werden.

Wo kann ich mich für die Betriebsratsarbeit qualifizieren?

Engagement ist zwar die wichtigste Qualifikation für den Betriebsrat, aber nicht die einzige. Das DGB-Bildungswerk und die Gewerkschaften bieten Einsteigerseminare für Betriebsrats-Neulinge und thematische Lehrgänge für alte Hasen an, die sich spezialisieren wollen. Die Kosten übernimmt der Arbeitgeber. Das Verfahren dafür ist im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Auch andere Institutionen und Verlage bieten Betriebsratsseminare an. Es empfiehlt sich, die Angebote daraufhin zu überprüfen, ob nicht nur Arbeitgeber- oder "neutrale" Standpunkte vertreten werden. Denn in vielen Fällen eröffnen Gesetz und Rechtsprechung Spielräume, die im Interesse der Beschäftigten genutzt werden können - vorausgesetzt man kennt sie!

Können Beschäftigte in Altersteilzeit in der Freistellungsphase wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt werden (passives Wahlrecht)?

Nein. In einem Beschluss vom 16.04.03 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass dann, wenn in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindliche Arbeitnehmer nicht mehr in den Betrieb zurückkehren (können), durch das Ende ihrer aktiven Tätigkeit die erforderliche tatsächliche Beziehung zum Betrieb und mit ihr ihre Betriebszugehörigkeit endet. Die Betriebszugehörigkeit ist jedoch die Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht.


Nach oben