Die spanische Polizeianwärterin mit bestandener Prüfung oder der erfahrene Bauassessor aus einer griechischen Hafenverwaltung, sie beide haben Anspruch darauf, dass ihre Qualifikationen auch in Deutschland anerkannt werden, wenn sie sich auf hiesige BeamtInnenstellen bewerben wollen. Doch auch deutsche KollegInnen, die von der europaweiten Bildungsmobilität Gebrauch machen und einen Abschluss in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR bzw. eines anderweitigen Vertragsstaates erworben haben, können sich darauf berufen. Der DGB macht sich dafür stark, dass diese Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern endlich auch breit umgesetzt und kommuniziert werden.