Fast 50 Millionen Euro an Bußgeldern wurden 2016 gegen Arbeitgeber verhängt, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Lohn- und Sozialbetrug nachweisen konnte. Der DGB fordert, im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Sozialdumping nicht nachzugeben.
DGB/Claudia Falk
Rund 20 Millionen Euro an Strafzahlungen entfielen allein auf Verstöße gegen das Mindestlohn-, das Arbeitnehmerentsende- und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Das geht aus dem 13. Bericht der Bundesregierung zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung hervor.
DGB
Insgesamt 40 374 Arbeitgeber hat die FKS 2016 überprüft, rund 3000 weniger als ein Jahr zuvor. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell kritisiert den Rückgang der Kontrollen als nicht hinnehmbar. So seien etwa Mindestlohnverstöße – besonders bei Minijobbern – immer noch an der Tagesordnung. Im Bericht kündigt die Bundesregierung zudem an, künftig dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“ zu folgen, um vor allem große Betrugsfälle aufzudecken. Der DGB befürchtet, dass dadurch kleinere Unternehmen etwa in der Gastronomie oder dem Einzelhandel aus dem Fokus geraten. „Hier muss rasch nachgebessert werden, damit die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern nicht den Eindruck erhalten, sie könnten den Mindestlohn auch künftig ungestraft weiter umgehen“, mahnt Körzell.
So dürften zum Beispiel Kontrollen der Branchenmindestlöhne auf Baustellen nicht vernachlässigt werden. Der DGB fordert, die Gesamtzahl der Stellen bei der FKS auf 10 000 aufzustocken. Besonders ärgerlich: 2016 waren 800 der 6865 Planstellen nicht besetzt. Um der FKS die Kontrollen zu erleichtern, will der DGB unter anderem das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit auf den Einzelhandel sowie das Bäcker- und Fleischereihandwerk ausdehnen.