Können sich die Länder noch auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2020 einigen? Da waren auch Insider skeptisch. Nun hat es doch noch geklappt. Die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer stellten einen gemeinsamen Vorschlag vor. Der DGB-klartext hat die einzelnen Punkte bewertet.
Dieser sieht vor, dass der horizontale Finanzausgleich zwischen den Ländern künftig im Wesentlichen auf einer veränderten Aufteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer fußen soll. Die bisherigen Stufen des Umsatzsteuervorwegausgleichs und des eigentlichen Länderfinanzausgleichs, die das System verkomplizieren und streitanfällig machen, würden damit hinfällig. Damit dies gelingt, müsste der Bund zu Gunsten der Länder auf Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von rund vier Milliarden Euro jährlich verzichten.
Quelle: Beschlussempfehlung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3.12.2015
Dann noch bestehende Unterschiede in der Finanzkraft der Länder sollen wie bisher aus dem Haushalt des Bundes vertikal über verschiedene Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) weitgehend angeglichen werden. Jedoch sollen die BEZ für die teilungsbedingten Lasten entfallen. Jene für die erhöhten Kosten der politischen Führung, für strukturelle Arbeitslosigkeit und zur Abgeltung der Hafenlasten sollen beibehalten sowie neue zum Zwecke der Forschungsförderung und zum Ausgleich der kommunalen Finanzkraft eingeführt werden.
Unter dem Strich würde dieser Teil des Vorschlags den Bund zusätzliche 4,5 Milliarden Euro kosten. Daneben kämen auf den Bund noch Kosten für die Fortführung der Gemeindeverkehrsfinanzierung und zur Unterstützung der Länder Saarland und Bremen hinzu. Diese dürften ohne Unterstützung auch nach 2019 kaum in der Lage sein, die Anforderungen der dann geltenden Schuldenbremse einzuhalten.
Das Zusammenspiel der einzelnen Elemente in diesem neuen System erscheint austariert, wohlüberlegt und transparent. Nur der finanzielle Anspruch der Ministerpräsidentenkonferenz an den Bund bewegt sich mit insgesamt 9,7 Milliarden Euro eher am unteren Rand dessen, was für einen Finanzausgleich wenigstens halbwegs vonnöten ist.
Da er sich nicht an den tatsächlichen Bedarfen orientiert – und diese sind angesichts maroder Infrastruktur und der Kosten für die Integration der Flüchtlinge sehr hoch – bietet er keine Gewähr dafür, dass alle Bundesländer auch in Zukunft ihre Aufgaben auf dem heutigen Niveau werden erfüllen können. Ferner bleibt offen, wie und in welchem Umfang die Kommunen dauerhaft entlastet werden können. Fest steht: Der Vorschlag ist also nicht darauf angelegt, hoch zu pokern, um sich dann vom Bund auf ein niedrigeres Niveau herunter handeln zu lassen.
Deshalb ist es unsinnig, von einer Einigung zu Lasten des Bundes zu sprechen. Der Bund kann diese Lasten nämlich an Aktionäre, Großunternehmen und Hocheinkommensbezieher weiterreichen. Die Bundesregierung müsste sich lediglich dazu durchringen, wenigstens einen Teil der Steuergeschenke der letzten anderthalb Jahrzehnte rückgängig zu machen. So kann dann auch eine solidarischere Finanzierung des Gemeinwesens gelingen.