Deutscher Gewerkschaftsbund

05.04.2017
Mitbestimmung

Dauerthema Kantinen-Essen: Der Betriebsrat kann viel mitbestimmen

Das Schnitzel zu fettig, der Salat zu teuer, das Angebot zu einseitig – das Thema "Kantinen-Essen" ist in vielen Betrieben ein Dauerbrenner. Was viele nicht wissen: Der Betriebsrat kann rund ums Kantinen-Essen jede Menge mitbestimmen.

Frau bereitet Teller mit Pommes und Schnitzel zu

DGB/Möller/BestSabel

Die eine Kollegin will auf den "Schnitzel-Tag" nicht verzichten, der andere wünscht sich mehr vegetarische Gerichte. Dem einen ist das Essen zu fettig, die nächste will Bio-Produkte im Angebot, und wieder anderen Kollegen sind die Getränke viel zu teuer: Das Kantinen-Essen bietet in der Regel jede Menge täglichen Gesprächsstoff in vielen Betrieben.

Die Zauberformel für besseres Kantinen-Essen? 87/1/8!
DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller, DGB-Jugend, DGB Jugend

DGB/Simone M. Neumann

"Vernünftiges Essen zu vernünftigen Preisen"

Auch für Auszubildende ist eine gut organisierte, günstige Kantine wichtig. Und die betriebliche Mitbestimmung kann da einiges erreichen – nicht nur der Betriebsrat, sondern zum Beispiel auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Florian Haggenmiller war bis März 2017 DGB-Bundesjugendsekretär und leitete vorher die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Deutschen Telekom. Er weiß also, was betriebliche Mitbestimmung beim Thema Kantine bewirken kann: "Ich kann mit meinem Engagement in der JAV mein Ausbildungsumfeld verändern", so Haggenmiller. "Ein ganz einfaches Beispiel: Während meiner Zeit als JAV-Mitglied haben wir für besseres Kantinenessen gesorgt. In der Ausbildung kann man sich nicht so viel leisten – da ist es wichtig, dass es mittags ein vernünftiges Essen zu vernünftigen Preisen gibt."

Was viele nicht wissen: Zu den vielen, vielen Vorteilen, die ein Betriebsrat für Beschäftigte bietet, gehört auch sein Mitbestimmungsrecht bei betrieblichen "Sozialeinrichtungen". Dieses Mitbestimmungsrecht ist in §87, Absatz 1, Nummer 8 des Betriebsverfassungsgesetzes festgelegt. Und zu den so genannten Sozialeinrichtungen eines Betriebes gehört auch die Kantine.

Das kann der Betriebsrat bewegen

Nur bei der Frage, ob eine Kantine eingerichtet wird, kann der Betriebsrat nicht mitreden. Gibt es aber eine Kantine, ist der Betriebsrat an den meisten Entscheidungen rund um Kantine, Essen und Getränke beteiligt.

  • Betreiber: Der Betriebsrat bestimmt zum Beispiel bei der Entscheidung über den Betreiber der Kantine mit. Wenn etwa ein Dienstleister mit dem Betreiben der Kantine beauftragt wird (zum Beispiel einer der vier Branchen-Riesen Sodexo, Aramark, Eurest oder Dussmann), bestimmt der Betriebsrat bei der Auswahl des Betreibers mit – und damit auch über Qualität und Sortiment.
  • Öffnungszeiten: Auch bei den Öffnungszeiten der Kantine hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.
  • Preise: Mitbestimmen kann der Betriebsrat auch bei den Preisen, die in der Kantine fürs Essen verlangt werden.
  • Warenangebot: Die spannendste Frage: Kann der Betriebsrat für "besseres Essen" in der Kantine sorgen? Ja und nein. Natürlich kann der Betriebsrat nicht hinter den Mitarbeitern in der Kantinenküche stehen und Einfluss auf die Zubereitung nehmen. Aber: Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst auch den Umfang des Warenangebots in einer Sozialeinrichtung wie der Kantine. Die Frage, ob und wieviel Fleischgerichte, vegetarische Gerichte, Salate oder bestimmte Getränke und Snacks angeboten werden, kann also durchaus vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats abgedeckt sein.
  • Getränke und Snacks: Der Betriebsrat bestimmt außerdem mit, wenn bestimmte Waren - wie Getränke oder Snacks - nicht mehr in der Kantine, sondern über Getränke- und Snackautomaten angeboten werden sollen.

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