Der Übergang in die Rente muss flexibel und sozial abgesichert sein. Der DGB nimmt Stellung zum "Referentenentwurf vom 18. Juli 2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)".