Die Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitarbeit. Sie ermöglicht älteren ArbeitnehmerInnen die Arbeitszeit zu reduzieren. Geregelt wird sie im Altersteilzeitgesetz.
Staatliche Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz gibt es nur für diejenigen, die vor dem 1. Januar 2010 das 55. Lebensjahr vollendet haben!
Voraussetzung ist ein entsprechender Tarifvertrag, eventuell auch eine Betriebsvereinbarung oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber.
Voraussetzungen für die Altersteilzeit und Besonderheiten im Einzelnen:
In der ersten Hälfte ihrer Altersteilzeit arbeiten die ArbeitnehmerIn bei bereits reduzierten Bezügen in Vollzeit. In der zweiten Hälfte werden sie dafür komplett freigestellt. Das hat den Vorteil, dass früher in den Ruhestand gegangen werden kann. Obwohl der Arbeitsvertrag noch gilt, ist die VorruheständlerIn dann keine ArbeitnehmerIn des Betriebes mehr. Ihr kann nicht mehr gekündigt werden, auch Anderungsgekündigungen sind nicht mehr möglich. Strittig ist, ob Beschäftigten in der Freistellungsphase der Altersteilzeit bei Betriebsratswahlen mitwählen dürfen. Sie können jedoch nicht mehr in den Betriebsratsmitglied gewählt werden.