Deutscher Gewerkschaftsbund

10.10.2013

DGB warnt neue Regierung vor Griff in die Sozialkassen

„Bessere Bildung, eine moderne Infrastruktur oder auch ‚Mütterrenten‘ dürfen nicht auf Pump aus den Sozialversicherungen finanziert werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach zu Ankündigungen der Parteien für den Sozialbereich. Sie warnte davor, künftige Staatsaufgaben aus den temporären Überschüssen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zu bestreiten.

DGB-Vorstandsmitglied Buntenbach weiter: „Es wäre unverantwortlich, wenn die neue Bundesregierung in die Sozialkassen greift, statt über gerechte Steuern für eine ausreichende Finanzierung dieser wichtigen Zukunftsaufgaben zu sorgen.

Die derzeitigen Überschüsse in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sind schon allein wegen der demografischen Entwicklung nur von kurzer Dauer. Eine Kürzung der Bundeszuschüsse oder auch eine Beitragsfinanzierung von ‚Mütterrenten‘ wäre ein gefährlicher Etikettenschwindel, denn am Ende bezahlen die Versicherten die Zeche mit höheren Beiträgen oder Leistungskürzungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung würde sich dieses Problem zusätzlich verschärfen, wenn der Arbeitgeberbeitrag eingefroren bleibt und die Kopfpauschalen nicht abgeschafft werden.

Wir fordern, dass das parteipolitische ‚Hü und Hott‘ bei den Bundeszuschüssen ein Ende hat. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) braucht auch in Zukunft einen verlässlichen und ausreichenden Steuerzuschuss für die gesellschaftlichen Aufgaben, die die GKV leistet. Dazu gehören die familienpolitisch begründeten Leistungen in Höhe von zurzeit 4,9 Mrd. Euro sowie fünf Mrd. Euro für die Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der GKV entsprechen.

Außerdem sollten die Ausgaben für Schutzimpfungen von 1,75 Mrd. Euro steuerfinanziert werden. Somit ergibt sich ein sachlich begründeter Bundeszuschuss für die GKV von 11,65 Mrd. Euro. Die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante Kürzung des Bundeszuschusses auf 10,5 Mrd. Euro ist deshalb nicht vertretbar, darf aber vor allem nicht noch verschärft werden.

Die Finanzierung der besseren Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine gesellschaftliche Aufgabe und muss über Steuern finanziert werden. Eine Finanzierung durch die Rentenkasse würde dazu führen, dass der Rentenbeitrag schon im Jahr 2016 erhöht werden müsste, gleichzeitig aber die Spielräume für die notwendige Stabilisierung der Rente dahin wären“.


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