Deutscher Gewerkschaftsbund

12.02.2009

DGB: Kampf dem Jobkiller Schwarzarbeit

Durch die Umwandlung von Schwarz- in legale Arbeit können nach Auffassung des DGB 1,5 Millionen versicherungspflichtige Jobs entstehen. Häufig kommt illegale Beschäftigung in Kombination mit Minijobs vor, da bei Kontrollen von Minijobbern nie festgestellt werden kann, ob neben der vereinbarten Arbeitszeit schwarz gearbeitet wird.

Von Annelie Buntenbach

Schwarzarbeit ist mit einem Volumen von schätzungsweise fünf bis sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts nach wie vor ein Killer regulärer Beschäftigung. Würde Schwarzarbeit in legale Arbeit umgewandelt werden, könnten darüber bis zu 1,5 Millionen versicherungspflichtige Jobs entstehen.

betroffen ist vor allem das Bau-, Taxi- und Transport- sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch Privathaushalte. Häufig kommt illegale Beschäftigung in Kombination mit Minijobs vor, da bei Kontrollen von Minijobbern nie festgestellt werden kann, ob über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus weitere Arbeitsleistungen schwarz erbracht werden.

Minijobs in sozialversicherte Beschäftigung umwandeln

Mit der Einführung der Minijobs wurde die Hoffnung verknüpft, Schwarzarbeit einzudämmen und einen Brückeneffekt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen. Eher das Gegenteil ist eingetreten.

Der DGB will deshalb, dass Arbeit, die jetzt in Minijobs zerlegt ist, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wird. Als Sofortmaßnahme müsste die Zeitobergrenze von 15 Wochenarbeitsstunden gesetzlich wieder festgesetzt werden.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

Als wichtigstes Instrument zur Durchsetzung legaler Beschäftigung und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen fordern die Gewerkschaften verbindliche Mindeststandards für alle Arbeitnehmer die in Deutschland arbeiten, auch wenn sie aus dem Ausland entsandt sind. Dazu zählen in erster Linie Mindestlöhne sowie Tariftreueklauseln im Vergaberecht bei Aufträgen der öffentlichen Hand. Das heißt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Mindeststandards ermöglichen nicht nur menschenwürdige Arbeit, sondern auch eine verlässliche Preiskalkulation und fairen Wettbewerb. Insofern gehört die Behauptung, Mindestlöhne würden Schwarzarbeit befördern, ins Reich der Märchen.

Zur Überwachung der Mindeststandards ist auch eine gesetzlich vorgeschriebene manipulationssichere Zeiterfassung in Bereichen mit hohem Schwarzarbeitsanteil notwendig, um die tatsächlich geleistete Arbeitszeit überprüfbar zu machen.

Dringend zu verbessern wäre auch die Generalunternehmerhaftung. Wir wollen, dass der Hauptauftragnehmer für die Steuern und Sozialversicherungsleistungen der Subunternehmer haftet.
Die grenzüberschreitende Bußgeld- und Strafvollstreckung bei Verstößen muss verbessert und die Umsetzung sowie Kontrolle europäischer Gesetzgebung auf nationaler Ebene vorangetrieben werden. So können auch die aus dem Ausland nach Deutschland entsandten ArbeitnehmerInnen besser vor Ausbeutung geschützt werden.


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