Der Referentenentwurf beschreibt sehr deutlich das Ziel für die Gesetzesänderungen. Die Reduzierung der Kosten für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe soll erreicht werden. Der DGB ist der Auffassung, dass in Deutschland generell kein Anlass zur fortgesetzten Einschränkung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe besteht.