Deutscher Gewerkschaftsbund

Von Amtsangemessenheit bis Zulagenwesen

15.04.2014
Magazin für Beamtinnen und Beamte 04/2014 - Titel

DGB Besoldungsreport: 18,5 Prozent – Tendenz steigend

„Die Besoldung ist entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig anzupassen“, so heißt es in den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder. Doch dass sich die Gesetzgeber in den letzten Jahren nur bedingt an diese Maßgabe hielten, zeigt der vom DGB im März 2014 vorgelegte Besoldungsreport anhand der Besoldungsgruppen A5, A9 sowie A13.

Beamtenmagazin 04/2014 Titel:  Besoldungslücke wächst

DGB/Magazin für Beamtinnen und Beamte

Seit nunmehr 8 Jahren zeichnet sich bei jeder Besoldungsrunde ab, dass das Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ seitens der Gesetzgeber zunehmend aufgekündigt wird. So übertrug das von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als Verhandlungsführerin der DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Jahr 2013 für die Landesbeschäftigten ausgehandelte Tarifergebnis alleinig Bayern zeit- und inhaltsgleich auf seine BeamtInnen, VersorgungsempfängerInnen sowie RichterInnen. Einige Landesgesetzgeber folgten zwar inhaltlich ihren bayerischen KollegInnen, beschränkten jedoch entweder – wie Nordrhein-Westfalen – den Begünstigtenkreis oder aber verschoben die Anpassung auf einen späteren Zeitpunkt. Andere wichen gar gänzlich vom Tarifergebnis ab. Das Ergebnis dieser Besoldungspolitik: Die Einkommen innerhalb einzelner Besoldungsgruppen liegen bis zu 18,5 Prozent auseinander.

Im Folgenden will das Magazin für Beamtinnen und Beamte die im Besoldungsreport dargestellte Situation am Beispiel der Besoldungsgruppe A9 aufzeigen: Abbildung 1 macht deutlich, wie hoch die Jahresbruttobesoldung der in Besoldungsgruppe A9 eingruppierten BeamtInnen der einzelnen Dienstherren im Jahr 2014 ausfällt. Neben dem Grundgehalt (Endstufe), wurden sowohl eventuell gezahlte Einmal- und Sonderzahlungen als auch die allgemeine Stellenzulage (auch als Strukturzulage bezeichnet) in die Berechnungen mit einbezogen. Die durchschnittliche A9-Jahresbruttobesoldung liegt 2014 bei 37.285,96 Euro. Im Vergleich zu 2012 ist das ein Plus von 1.619,99 Euro brutto und zu 2013 von 851,53 Euro brutto. Ausschlaggebend für diese Entwicklung sind insbesondere die Dienstherren Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, die das Tarifergebnis von 2013 – zumindest teilweise – auf ihre BeamtInnen übertragen haben. Schlusslicht ist Rheinland-Pfalz mit einem Anstieg von 905,56 Euro brutto zu 2012 beziehungsweise 365,03 Euro brutto zu 2013.

Abb. 1: A9-Jahresbruttobesoldung 2014* (in Euro)

DGB Besoldungsreport

Damit nimmt das Bundesland, das beim Besoldungsvergleich 2012 noch einen Platz im Vorderfeld belegte, aufgrund seiner 1%-Besoldungspolitik mittlerweile einen der hinteren Ränge ein. Lediglich Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt besolden ihre PolizeikommissarInnen, ObergerichtsvollzieherInnen oder auch OberstraßenmeisterInnen schlechter. Zwischen Bayern mit der höchsten Jahresbruttobesoldung und Berlin mit der niedrigsten, liegt eine Differenz von 4.848,92 Euro brutto. Das sind rund 14 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Spreizung damit um einen Prozentpunkt vergrößert.

Abb. 2: A9-Jahresbruttobesoldung 2014 bei Annahme einer 40-Stunden-Woche (in Euro)

DGB Besoldungsreport

Um eine bessere Vergleichbarkeit der aufgezeigten A9-Jahresbruttobesoldungen herzustellen, bietet sich die Berücksichtigung der beim jeweiligen Dienstherrn geltenden Wochenarbeitszeit an (vgl. Abbildung 2). Zwar beträgt diese bei einem Großteil 40 Stunden, doch müssen die BeamtInnen im Bund, in Baden-Württemberg, in Nordrhein- Westfalen sowie in Schleswig-Holstein wöchentlich eine Stunde und in Hessen gar zwei Stunden länger Dienst leisten. Geht man davon aus, dass bei den genannten fünf Dienstherren die Arbeitszeitregelungen eine 40-Stunden-Woche vorsehen würden, hat dies eine der reduzierten Arbeitszeit entsprechende Verminderung der dort gezahlten Bezüge zur Folge. Diese Betrachtungsweise führt insbesondere beim Dienstherrn Hessen zu einer erheblichen Reduzierung der Jahresbruttobesoldung. Die dortigen BeamtInnen der Besoldungsgruppe A9 erhielten – würden sie ebenso wie die meisten ihrer KollegInnen bei anderen Dienstherren eine 40-Stunden-Woche haben – 1.741,10 Euro brutto im Jahr weniger, als sie derzeit bekommen. Bei den anderen vier Dienstherren würde sich die Besoldung um bis zu rund 940 Euro brutto reduzieren.

Besoldungsreport

DGB Besoldungsreport

Die Folgen der beschriebenen Besoldungspolitik verdeutlicht Abbildung 3: Die Besoldungsanpassungen bleiben teils gravierend hinter der Tarifentwicklung zurück. So zeigt der Vergleich der Jahresbruttobesoldungen 2014 mit der Jahresbruttobesoldung, die bei steter Berücksichtigung des Grundsatzes „Besoldung folgt Tarif“ seit 2008 gezahlt würde (Jahresbruttobesoldung 2014 fiktiv), die beschriebene Abkopplung. Den jeweiligen Berechnungen der Jahresbruttobesoldung 2014 fiktiv liegt der in der Besoldungstabelle A (West) festgesetzte Grundgehaltssatz in der Endstufe – Stand 2006 – sowie der jeweilige Betrag der damals gezahlten allgemeinen Stellenzulage zugrunde. Um die Diskrepanzen hinsichtlich der realen und der fiktiven prozentualen Erhöhungen deutlich zu machen, beinhalten die dargestellten Jahresbruttobesoldungen 2014 weder Einmal- noch Sonderzahlungen. Zudem wurden zwecks Vergleichbarkeit die errechneten Beträge auf eine 40-Stunden-Woche umgerechnet. Der Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppe A9 betrug 2006 monatlich 2.533,80 Euro brutto und die allgemeine Stellenzulage 64,08 Euro brutto im Monat. Wären diese beiden Beträge entsprechend der Tarifeinigungen (TVöD, TV-L sowie TV-H) prozentual erhöht worden, ergäbe sich für die der TdL angehörenden Bundesländer eine Jahresbruttobesoldung von 37.310,06 Euro, beim Bund erhielten die BeamtInnen 36.668,42 Euro brutto und in Hessen 36.512,66 Euro brutto im Jahr. In Berlin, welches 2013 wieder der TdL beitrat, beträgt der Bemessungssatz im Jahr 2014 98 Prozent der geltenden TV-L-Entgelttabelle. Folglich reduziert sich die fiktive Jahresbruttobesoldung beim Dienstherrn Berlin um zwei Prozentpunkte. Dennoch bekommen die Berliner BeamtInnen mit 36.563,86 Euro brutto jährlich rund 7 Prozent weniger als sie bei Übertragung der zwischen TdL und Gewerkschaften ausgehandelten prozentualen Erhöhungen erhalten würden. In Hessen liegt die Diskrepanz gar bei 7,7 Prozent.


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  19. Wie geht es mit der Besoldung weiter?
  20. Öffentlicher Dienst der Länder: Tarifverhandlungen abgeschlossen
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  22. Öffentlicher Dienst der Länder: Auftakt der Tarifverhandlungen
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  38. Modernisierung Besoldungsrecht: Anhörung im Innenausschuss des Bundestages
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  41. Besoldung auf dem Prüfstand: Einige Länder müssen nachsteuern
  42. Besoldungsstrukturenmodernisierungs-Gesetz: Viel Schatten, wenig Licht
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  58. Tarif- und Besoldungsrunde 2014: Gemeinsam für gute Ergebnisse
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  63. Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes (BBVAnpG 2012/2013)
  64. Gewerkschaften beweisen Verhandlungsstärke im öffentlichen Dienst
  65. Auswirkungen des BAG-Urteils zur Urlaubsstaffel des TVöD auf die Beamtinnen und Beamten
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