Deutscher Gewerkschaftsbund

03.01.2017
Jobcenter

Neue Regel für Hartz-IV-Kürzung "verschärft Armut"

"Jobcenter können Hartz IV schneller kürzen", meldet heute die BILD-Zeitung. Hintergrund: Nach einer 2016 beschlossenen und jetzt umgesetzten Verschärfung der Hartz-IV-Regeln, haben Hartz-IV-Bezieher die Pflicht, zunächst andere Leistungen wie Wohngeld oder Krankengeld zu beantragen. Tun sie das nicht, drohen Kürzungen. Das "verschärft Armut" und ist "völlig überflüssig", meint DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.

Zwei Personen, die ihre leeren Hosentaschen nach außen stülpen; Symbolbild Armut / Pleite

Colourbox.de

Neue Dienstanweisung: Jobcenter sollen einfacher kürzen können

Die Jobcenter können künftig den Hartz-IV-Satz kürzen, wenn vorrangige Leistungen wie Wohngeld oder Krankengeld nicht beantragt werden. Mit der Pflicht, zunächst andere Leistungen als Hartz IV zu beantragen, soll durchgesetzt werden, dass der richtige Kostenträger zahlt und im Bundeshaushalt weniger Ausgaben anfallen. Die Verschärfung des Sozialrechts wurde bereits letztes Jahr beschlossen und nun in einer Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) umgesetzt.

Buntenbach: "Kompetenzrangelei auf dem Rücken der Schwächsten"

"Die Kürzung verschärft Armut und ist völlig überflüssig. Die Jobcenter können schon heute stellvertretend die Anträge selbst stellen und so dafür sorgen, dass die richtigen Behörden das Geld schicken", kritisiert DGB-Vorstand Annelie Buntenbach die neuen Regeln. "Alles andere ist eine unnötige Kompetenzrangelei auf dem Rücken der Schwächsten."


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