Deutscher Gewerkschaftsbund

09.04.2018
Beamtinnen und Beamte

DGB: Beamtenstreikrecht führt nicht zur Abschaffung des Berufsbeamtentums

Der DGB setzt sich mit seinen Mitgliedsgewerkschaften dafür ein, dass alle Beschäftigten – egal ob Tarifangestellte oder Beamte – ihr Streikrecht ohne Angst vor Sanktionierung wahrnehmen können. In wenigen Monaten wird das Bundesverfassungsgericht verkünden, ob den nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten in Deutschland ein solches Recht zu streiken zusteht.

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes

DGB/Simone M. Neumann

Für Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, ist die Antwort auf diese Frage klar: "Das Streikrecht ist ein Menschrecht. Diese Auffassung hat nichts mit Sozialromantik zu tun. Die Angst, dass das Beamtenstreikrecht den Beamtenstatus gefährde, wird insbesondere von den Beamtenverbänden geschürt. Das ist reine Panikmache und von der Befürchtung geleitet, die Existenzberechtigung zu verlieren. Es geht ihnen nicht um die Beamtinnen und Beamten, sondern um sich selbst."

Der Staat breche schließlich nicht zusammen, wenn beispielsweise künftig Lehrerinnen und Lehrer für ihre Arbeitsbedingungen auf die Straße gehen würden. "In Sachsen verbeamtet man die Lehrerinnen und Lehrer jetzt, weil man sich damit bessere Chancen auf der Suche nach Nachwuchskräften verspricht und nicht, weil im Freistaat anders die Schulpflicht nicht gesichert werden könne", so Hannack weiter. Letztlich dürfte doch unstreitig sein, dass der Staat den Beamtenstatus trotz Streikrechts aus zwei Gründen nicht aufgeben würde: Es fallen geringere Personalkosten an und der Beamtenstatus ist für Nachwuchs- und Fachkräfte äußerst attraktiv.


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