Artikel
Familienpflege: Was gilt wo für Beamtinnen und Beamte?
Nicht verbeamtete Angehörige, die eine/n BeamtIn pflegen, können regulär die (Familien-)Pflegezeiten nutzen. In der umgekehrten Konstellation ist die Rechtslage unübersichtlicher. Zum 1.1.2015 sind im Familienpflegezeitgesetz und im Pflegezeitgesetz zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Der DGB setzte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren dafür ein, dass diese auch auf BeamtInnen übertragen werden. weiterlesen …Artikel
Öffentlicher Dienst: Arbeitsbedingungen verbesserungswürdig
Um die Arbeitsbedingungen steht es auch im öffentlichen Dienst nicht gut. Zu diesem Ergebnis kommt die Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit. 58 Prozent der Beschäftigten fühlen sich gehetzt, 30 Prozent stehen keine Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung offen. Außerdem weicht die tatsächliche Arbeitszeit oft von der vereinbarten ab. weiterlesen …Artikel