Weniger Verkehr, weniger Lärm, weniger CO2-Emissionen: Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz das umweltschonende Potential des Carsharing nutzen und das Mobilitätsangebot verbessern. Der DGB begrüßt die Initiative und hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.
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Die Politik beschäftigt sich schon seit zehn Jahren mit der Frage nach Stellplätzen für Carsharing-Autos im öffentlichen Straßenraum. Mit dem Gesetzentwurf wird endlich die Grundlage für deren Förderung geschaffen.
Die positive Effekte von Carsharing können verstärkt werden, wenn die Regelungen sowohl das Mobilitätsangebot verbessern als auch das umweltschonende Potential des Carsharing genutzt wird. Die Ziele des Gesetzentwurfes sind entsprechend gesetzt: Die Senkung der CO2-Emissionen, die Reduktion des Flächenbedarfs für ruhenden Verkehr sowie die Reduktion von Lärm durch weniger Verkehr. Der DGB begrüßt, dass die Bundesregierung den Trend zum Carsharing in diesem Sinne unterstützen will.
Die Gesetzesinitiative ist auch ein wichtiger Schritt, um auf das geänderte Mobilitätsverhalten der Bürger zu reagieren. Carsharing wird verkehrs- und umweltpolitisch sowie stadtplanerisch an Bedeutung gewinnen. Insbesondere das stationsgebundene Carsharing soll gefördert werden, um ein flächendeckendes Angebot zu schaffen. Die Stellplätze sollen zukünftig in der Nähe von Bahnhöfen und ÖPNV-Knoten sein, um Carsharing besser an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden. Dennoch wird Carsharing auf absehbare Zeit ein Randphänomen bleiben und nur ein kleiner Baustein in einem zukunftsfähigen Verkehrssystem sein können.
Die komplette Stellungnahme zum Download:
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Entwurf eines Gesetzes zum Carsharing (CsgG)