Das neue Jahr nähert sich mit großen Schritten und damit auch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Endlich! Fast zehn Jahre lang haben die Gewerkschaften dafür gekämpft, dass es außer guten Tarifverträgen und den tariflichen Branchenmindestlöhnen auch eine untere Haltelinie gegen Lohndumping gibt. Ab 1. Januar 2015 gilt: Kein Lohn unter 8,50 Euro brutto pro Stunde. Ab 2. Januar informiert der DGB über eine Hotline umfassend zum Mindestlohn!
Allerdings gelten bis Ende 2016 noch eine Reihe ärgerlicher Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigten- und Personengruppen, die der DGB von Anfang an kritisiert hatte. Viele Punkte – etwa zur Anrechenbarkeit von Zuschlägen etc. - lassen sich auch aus dem Gesetz heraus nicht klären.
Grundsätzlich ist nun Schluss damit, dass sich Arbeitgeber mit ihren Billiglohnmodellen auf Kosten der Beschäftigten und der Allgemeinheit, die für die sozialen Transferkosten für die „working poor“ aufkommen muss, schadlos halten können. Und es ist auch zu erwarten, dass die Kaufkraft in Deutschland steigt, wenn fast vier Millionen Beschäftigte vom Mindestlohn profitieren und mindestens 8,50 Euro verdienen. Ein Konjunkturprogramm! Denn der Mindestlohn wird auch in tarifgebundenen Bereichen zu Lohnsteigerungen führen – schließlich werden Arbeitgeber weiter auf leistungsdifferenzierte Löhne setzen, um die Motivation aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten.
Damit das Mindestlohngesetz wirklich wirkt, braucht es effiziente und ausreichende Kontrollen, woran es zunächst noch hapert, wie der DGB ebenfalls jüngst monierte. Und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen wissen, was ihnen zusteht, wie das Gesetz funktioniert. Deshalb lautet das neue Motto der DGB-Kampagne zum Mindestlohn: Deutschland hat den Mindestlohn – Dranbleiben!
So schaltet der DGB vom 2. Januar bis 31. März 2015 eine Mindestlohn-Hotline zum Festnetztarif immer montags bis freitags von 7 Uhr bis 20 Uhr, samstags von 9 Uhr bis 16 Uhr.
Hier erhalten Ratsuchende erste Informationen über Mindestlöhne. Sollte eine vertiefte Rechtsberatung erforderlich werden, bekommen Gewerkschaftsmitglieder selbstverständlich Rechtsschutz von ihrer zuständigen Gewerkschaft.
Um Informationen über den Mindestlohn und die Hotline zu verbreiten, wird es am 12. Januar 2015 eine bundesweite Pendleraktion geben. An wichtigen Verkehrsknotenpunkten der Bahn werden den Passanten Broschüren und ein kleines Geschenk in die Hand gedrückt: Mit Durchblick zum Mindestlohn.