Kurz und knapp: vier Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus Ausgabe Mai 2018 des DGB-Infoservice einblick. Diesmal: Rente – Keine Schließung von Lücken, Hartz IV – Jobcenter bezahlt Schulbücher, Inkontinenzmaterial – keine Entsorgung, Verstecktes Filmen – fristlose Kündigung rechtens.
Rente: Keine Schließung von Lücken
Wer die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren beziehen will, kann lange zurückliegende Beitragslücken nicht nachträglich durch Zahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung schließen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2017 – L 10 R 2182/16
Hartz IV – Jobcenter bezahlt Schulbücher
Kosten für Schulbücher sind als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter zu übernehmen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2017 – L 11 AS 349/17
Inkontinenzmaterial – keine Entsorgung
Versicherte, die von ihrer Krankenkasse mit Inkontinenzmaterial versorgt werden, können nicht auch die Übernahme der Kosten für dessen Entsorgung verlangen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 15. März 2018 – B 3 KR 4/17 R
Verstecktes Filmen – fristlose Kündigung rechtens
Die fristlose Kündigung eines Trainers für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin, der mit versteckter Kamera in der Umkleidekabine Sportlerinnen gefilmt hat, ist wirksam.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 1. November 2017 – 24 Ca 4261/17