Das Gesetz zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten ist seit Mai in Kraft. Ab 2016 müssen viele Unternehmen einen Frauenanteil von 30 Prozent im Aufsichtsrat vorweisen. Doch die meisten sind schlecht auf die Quote vorbereitet. Aktuell erfüllt nur gut ein Fünftel der betroffenen Firmen die Quote. DGB-Vize Hannack fordert "klare Fristen und Sanktionen".
DGB/Simone M. Neumann
"Wenn das Teilhabe-Gesetz nicht zum zahnlosen Tiger werden soll, brauchen wir jetzt Korrekturen. Klare Fristen und wirkungsvolle Sanktionen sind unabdingbar", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) hatte gezeigt, dass viele Unternehmen, die vom Gesetz erfasst werden, in den kommenden Monaten noch großen Nachholbedarf haben – "insbesondere auf Seiten der Anteilseigner", heißt es bei der HBS.
HBS
"Nach derzeitigem Stand erfüllt nur gut ein Fünftel der 105 Firmen die 30-Prozent-Quote", so die Stiftung zu den Ergebnissen der Studie. "Und das oft auch nur, weil auf der Arbeitnehmerbank in den Aufsichtsräten mehr Frauen sitzen als vom Gesetz vorgegeben, was Lücken auf der Bank der Anteilseigner ausgleichen kann."
"Wir brauchen für alle Unternehmen und für alle Hierarchieebenen in den Betrieben verpflichtende Pläne mit verbindlichen Ziel- und Zeitvorgaben zur Gleichstellung von Frauen", so Hannack weiter. "Denn Frauen arbeiten vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen - mit dem jetzigen Quoten-Gesetz wird nur ein Bruchteil von ihnen erreicht." Außerdem reiche die 30-Prozent-Vorgabe für den Aufsichtsrat insgesamt nicht aus – "Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbänke müssen getrennt betrachtet werden."
Verbindlichen Ziel- und Zeitvorgaben zur Gleichstellung von Frauen brauche es "für alle Ebenen der Betriebshierarchie. Ob als Vorarbeiterin, als Filialleiterin, Oberärztin, Geschäftsführerin bis hin zur Aufsichtsrätin – um weiblichen Nachwuchs zu fördern, müssen mehr Frauen in Führungsfunktionen."