Deutscher Gewerkschaftsbund

29.01.2016
Hans-Böckler-Stiftung

Neue Studie: Mindestlohn nutzt Millionen Beschäftigten

Anhebung der Lohnuntergrenze 2017

Seit einem Jahr gibt es den gesetzlichen Mindestlohn – und Millionen Menschen profitieren davon. In vielen Branchen sind die Verdienste kräftig gestiegen, es gibt weniger Minijobs und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Gute Argumente also für eine Anhebung des Mindestlohns im nächsten Jahr, so die Hans-Böckler-Stiftung. Sie hat am 28. Januar in Berlin eine neue Studie vorgestellt.

Kellner mit wenig Geld auf dem Teller

DGB/Simone M. Neumann

Durch den Mindestlohn sind die Verdienste kräftig gestiegen, vor allem in klassischen Niedriglohnbranchen. Und: Er hat der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht geschadet. Die Beschäftigung hat im letzten Jahr sogar kontinuierlich zugenommen. Für eine Erhöhung des Mindestlohns im nächsten Jahr gibt es verschiedene Orientierungsmarken. Das sind die Ergebnisse einer Studie, für die die Hans-Böckler-Stiftung die aktuellsten vorliegenden Daten ausgewertet hat.

Klassischer Niedriglohnsektor holt auf

2015 sind die Bruttostundenlöhne von Voll- und Teilzeitbeschäftigten gestiegen. Im dritten Quartal 2015 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schnitt 2 Prozent mehr verdient als im selben Zeitraum des Vorjahres. Besonders deutlich waren die Zuwächse in Ostdeutschland (3,6 Prozent) und in Dienstleistungsberufen. Im ostdeutschen Einzelhandel, dem Gastgewerbe, den Wach- und Sicherheitsdienste und den „sonstigen personennahen Dienstleistungen“, zu denen zum Beispiel Wäschereien und Friseure gehören, stiegen die Verdienste kräftig an. Am stärksten profitierten ungelernte Beschäftigte in Ostdeutschland: Sie verdienten 8 (Männer) bzw. 8.5 Prozent (Frauen) mehr als noch im Jahr zuvor.

Zunahme der Beschäftigung

Die Studie zeigt auch: Die von vielen Experten vorhergesagten Jobverluste durch den Mindestlohn sind ausgeblieben. Im Gegenteil: Die Beschäftigung hat kontinuierlich zugenommen. Im Oktober 2015 gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 713.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Gerade in Branchen mit traditionell vielen Geringverdienern sind nach Einführung des Mindestlohns nicht nur die Verdienste, sondern auch die Zahl der Jobs kräftig gestiegen. Spitzenreiter ist das Gastgewerbe mit einem Zuwachs von 6,5 Prozent. Die Zahl der Minijobber ging dagegen zurück – auch, weil viele ehemals geringfügig Beschäftigte in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gewechselt sind.

Gute Argumente für Anhebung

Die positive Entwicklung liefert gute Argumente für eine Anhebung des Mindestlohns, so die Forscher der Hans-Böckler-Stiftung. Die soll 2017 zum ersten Mal erfolgen, über die Höhe entscheidet die Mindestlohnkommission Mitte 2016. Als Orientierungsgröße gilt die Entwicklung der Tariflöhne in den Vorjahren. Sie stiegen nach Angaben des Statistischen Bundesamts in den Jahren 2014 und 2015 um insgesamt 5,5 Prozent. Für den Mindestlohn bedeutet das: Er müsste auf etwa 9 Euro angehoben werden. Ziehe man andere Orientierungsgrößen hinzu, etwa den im Gesetz geforderten „angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ oder die Mindestlohnhöhe in anderen westeuropäischen Ländern, würde das sogar eine Erhöhung auf mehr als 10 Euro bedeuten, so die Autoren der Studie.


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Weitere Infos: Hans-Böckler-Stiftung: Mindestlohn - Deutliche Verdienstzuwächse bei positiver Arbeitsmarktentwicklung, Orientierungsmarken für Erhöhung


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