Deutscher Gewerkschaftsbund

02.02.2017

Hannack: Duales Studium eindeutig definieren

Die Qualität des dualen Studiums muss stark verbessert werden. Eine zentrale Forderung des DGB: Duale Studiengänge müssen als eigenständiges Studienformat mit besonderem Profilanspruch verbindlich definiert werden. "Es dürfen nur solche Studienformate sich dual nennen, in denen akademische und berufliche Bildung auch wirklich integriert wird", erklärte DGB-Vize Elke Hannack.

Universitätsbibliothek

DGB/Simone M. Neumann

Zur Entwicklung des Dualen Studiums erklärt Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

"Das Duale Studium gehört zu den am stärksten wachsenden Bereichen im Angebot der deutschen Hochschulen. Die Folge ist leider aber auch ein qualitativer Wildwuchs. Unter dem Label 'Duales Studium' firmieren vielfach Angebote, in denen es keine vernünftige Verzahnung von Hochschulen und Betrieb, von Theorie und Praxis gibt. Wir müssen den Begriff 'dual' schützen. Es dürfen nur solche Studienformate sich dual nennen, in denen akademische und berufliche Bildung auch wirklich integriert wird. Die tatsächliche Entwicklung ist davon noch weit entfernt.

Notwendig ist eine eindeutige Definition des Studienformats. Bund und Länder müssen Mindeststandards für die Verzahnung der Lernorte und die Breite und Tiefe der Qualifikationen formulieren. Die Studiengänge dürfen nicht zu sehr auf die Bedürfnisse der Einzelbetriebe zugeschnitten sein. Die mitunter hohe Arbeitsbelastung der Studierenden muss reduziert werden. Wir brauchen klare Standards für die vertragliche Absicherung und Vergütung der Studierenden."

Hintergrund:

Die Bedeutung hybrider Bildungsformate zwischen akademischer und beruflicher Bildung wächst. Ein Blick auf die Nachfrage zeigt, dass sowohl bei Studierenden als auch bei Arbeitgebern großer Bedarf nach einer Verschränkung von Studium und Beruf besteht. Die Kombination aus Hochschulbesuch und praktischer Ausbildung im Betrieb hat sich als "duales Studium" in Deutschland inzwischen fest etabliert: Aktuell studieren knapp 95.000 junge Menschen in mehr als 1.500 dualen Studiengängen, die mit über 41.000 Einrichtungen der betrieblichen Praxis kooperieren. (BIBB, 2015).

Im Zuge des rasanten quantitativen Wachstums hat sich eine Vielfalt von Modellen dualer Studiengänge herausgebildet, die sich unter anderem in der zeitlichen Organisation, dem Grad der Verschränkung von Theorie- und Praxisphasen oder der Zahl der kooperierenden Lernorte unterscheiden. Bei vielen Akteuren weist dies aber die Frage nach der Qualität dieser Studienangebote auf. Was ist der Markenkern des dualen Studiums? Was heißt der Begriff "dual"? Auf diese Fragen gibt das neue Positionspapier des DGB eine bildungspolitische Antwort.

Folgende Handlungsfelder wurden identifiziert:
  • Die oft unzureichende Verzahnung von Hochschule und Arbeitswelt
  • Das häufig unverbundene Nebeneinander von Praxis und Theorie
  • Die enge Studienbewerberauswahl durch die Betriebe, die soziale Auslese verschärfen kann
  • Die hohe Arbeitsbelastung der Studierenden
  • Die mitunter hohen finanziellen Belastungen der Studierenden (z.B. durch Studiengebühren an privaten Hochschulen)
  • Die unzureichende vertragliche Absicherung durch Praktikumsverträge
  • Die ungeklärte Frage nach künftigen Karrierewegen.

DOWNLOAD

Position des DGB zum Dualen Studium (PDF, 367 kB)

Mit diesem Positionspapier dringen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften auf eine weitreichende Verbesserung der Qualität der dualen Studiengänge. Eine zentrale Forderung ist, duale Studiengänge als eigenständiges und von anderen Studienformaten mit besonderem Profilanspruch zu differenzierendes Studienformat verbindlich zu definieren. Der gewerkschaftliche Qualitätsanspruch bezieht sich auf die Qualität der Lernprozesse an den Lernorten Hochschule, Betrieb und zum Teil beispielsweise auch Berufsschule.


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