Zum 1. Juli 2013 tritt Kroatien der Europäischen Union bei. Der Beitrittsvertrag sieht unter anderem – wie auch die Verträge mit den 2004 und 2007 beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten - die Möglichkeit zur Anwendung von Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Der DGB stellt fest, dass bislang wesentliche rechtliche und organisatorische Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Anwendung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nicht umgesetzt wurden. Der DGB fordert die Bundesregierung daher unter anderem auf, gegenüber Kroatien von der Möglichkeit zur Einführung von Übergangsfristen (1. Phase) für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration Gebrauch zu machen.