Der EuGH hat mit seiner Entscheidung erstmals in einem Verfahren entschieden, dass ein nationales Gericht bei festgestelltem Beweis von Betrug/Missbrauch eine existierende Bescheinigung A1 außer Acht lassen kann. Unter Beachtung der letzten Entscheidungen des EuGH zu diesem Problemkreis eine durchaus bemerkenswerte Entscheidung.