Deutscher Gewerkschaftsbund

Demonstration in Brüssel am 23.1.2013

Aufruf: Europäische Demonstration gegen die Verschlechterung der Entsenderichtlinie

Gegen die geplante Durchsetzungsrichtlinie: Faire Mobilität = Gleicher Lohn, gleiche Rechte für gleiche Arbeit am gleichen Ort

Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehört zu den Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes. Das ist gut, solange geltendes Sozial- und Arbeitsrecht am Ort der Arbeit eingehalten wird und die Beschäftigten vor Ausbeutung geschützt werden.

Dieser Grundsatz ist in Gefahr. Derzeit berät das Europäische Parlament in Brüssel über eine Durchsetzungsrichtlinie, die die geltende Entsenderichtlinie ergänzen soll. Und am Ende könnte dann wieder einmal eine Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte stehen.

Dazu sagen wir NEIN! Wir lehnen eine Verschlechterung der Entsenderichtlinie ab – und rufen zum Protest in Brüssel auf!

Was wir stattdessen brauchen ist eine bessere Entsenderichtlinie, um den weit verbreiteten Missbrauch zu stoppen und Sozialdumping zu bekämpfen

Wir fordern Bundesregierung und EU-Parlament auf, den vorliegenden Entwurf der Durchsetzungsrichtlinie grundlegend zu überarbeiten und sich für eine Revision der Entsenderichtlinie einzusetzen.

Der DGB fordert: Effektive Prävention, wirksame Kontrollen und Sanktionen gegen Briefkastenfirmen und jegliche Form von Sozialbetrug, gegen den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit und Scheinselbstständigkeit. Wir wollen die Gleichstellung aller Beschäftigten – unabhängig von Herkunft und Beschäftigungsform - auf hohem Niveau!

Wir wollen:

  • Wirksame Kontrollen und Sanktionen, d.h.Kontrollen und Sanktionen müssen insbesondere am Arbeitsort erfolgen. Eine Einschränkung von Kontrollmöglichkeiten lehnen wir ab! Bußgelder und Strafen, die in einem Mitgliedsland verhängt worden sind, müssen EU-weit effektiv vollstreckt werden.
  • Die zwingende Beachtung der am Arbeitsort geltenden Tarife, Gesetze und Verordnungen, d.h. auch die Eingliederung in den Beschäftigungsbetrieb am Arbeitsort bei Missbrauch im grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz.
  • Wirksame Haftung der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber für Subunternehmer - für alle Branchen und die gesamte Kette, d.h. sie müssen in jedem Fall haften für alle Forderungen aus dem Arbeitsvertrag, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge.
  • Information und Beratung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d.h. ein eigenständiges Recht auf und ein flächendeckendes Angebot an Beratung und Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Rechte.
  • Umfangreiche Meldepflichten für Entsendefirmen und die statistische Erfassung von Entsendungen und der Bedingungen, zu denen entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten. Nur so sind wirksame Kontrollen und die Absicherung von Arbeitnehmerrechten möglich.

Hintergrund

Die Entsenderichtlinie trat 1996 in Kraft. In einem offenen Europäischen Binnenmarkt soll die Entsenderichtlinie entsandte Beschäftigte vor Lohn- und Sozialdumping schützen, indem von den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union festzulegende Mindestarbeitsbedingungen für inländische und entsendete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am gleichen Ort gelten sollen.

Die Gewerkschaften setzen sich dafür ein, dass für Wanderarbeiter auch die Sozial- und Arbeitsrechte des Arbeitsortes gelten. Trotzdem sind Missbrauch und Sozialdumping im Zusammenhang mit Entsendungen weit verbreitet. Die Schwarzarbeit ist enorm, staatliche Kontrollen nur dürftig. Die Praxis hat gezeigt, dass die Entsenderichtlinie keinen ausreichenden Schutz vor Ausbeutung der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bietet. In Deutschland herrschen Missstände in allen Branchen, besonders betroffen sind Beschäftigte in der Bau- und Fleischwirtschaft und in den Pflegeinstitutionen.

Weit verbreitet ist auch der Versuch von Sozialbetrug durch Entsendefirmen. So werden Beiträge nicht auf Basis des tatsächlichen Arbeitsentgelts entrichtet, sondern auf Basis von Mindestlöhnen, die im Herkunftsland bezahlt werden.

Verschärft wurde die Situation noch einmal durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).  Durch eine Serie von Urteilen (Viking, Laval, Rüffert und Luxemburg) hat das Gericht die ursprüngliche Zielsetzung der Entsenderichtlinie – die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen - in ihr Gegenteil verkehrt. Die in der Richtlinie verankerten Mindestnormen sind nun als Obergrenzen (Maximalforderungen) umgedeutet.

Die Gewerkschaften setzen sich daher für eine Revision der Entsenderichtlinie ein. Damit europaweit gilt: „Gleicher Lohn, gleiche Rechte für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Wir brauchen zudem eine soziale Fortschrittsklausel in den Europäischen Verträgen, damit die sozialen Rechte nicht unter die Räder eines offenen Binnenmarktes kommen, einmal erreichte Standards garantiert werden und letztlich zu höheren Sozialstandards für alle Menschen in ganz Europa führen.

Wir fordern ein sozialeres und gerechteres Europa!


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