Deutscher Gewerkschaftsbund

26.02.2018
Mindestlohn

Lkw-Fahrer wollen sich nicht weiter um Mindestlohn prellen lassen

Rund 8.500 Euro* hat die Deutsche Post einem tschechischen Lkw-Fahrer nachgezahlt. Der Fahrer war für einen Subunternehmer der Deutschen Post in Deutschland unterwegs – erhielt aber keinen deutschen Mindestlohn. Unterstützt wurde der Fahrer vom DGB-Projekt "Faire Mobilität" und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Der Fall sorgt in Tschechien für große Aufmerksamkeit – viele weitere Fahrer haben sich bei "Faire Mobilität" gemeldet.

Mehrere parkende Lkw auf einem Rastplatz, im Vordergrund ein "Einfahrt verboten"-Schild

Colourbox.de

Im Oktober 2017 berichtete das Projekt "Faire Mobilität" erstmals über den Fall des tschechischen Fahrers Jiří: Durch Zufall erfuhr Jiří irgendwann, dass ihm seit 2015 der deutsche Mindestlohn zusteht, auch wenn sein Arbeitgeber in Prag ansässig ist. Denn grundsätzlich schreibt das Mindestlohngesetz in Deutschland eine verbindliche Lohnuntergrenze für alle fest, egal woher sie kommen. Damit gilt auch für Lkw-Fahrer mit einem ausländischen Arbeitgeber, dass sie für die in Deutschland geleistete Arbeit Anspruch auf mindestens 8,84 Euro pro Stunde haben. Das tschechische Transportunternehmen, für das der Fahrer arbeitete, verweigerte aber die Zahlung des in Deutschland geltenden Mindestlohns.

Projekt "Faire Mobilität"

Das Projekt "Faire Mobilität" hilft, gerechte Löhne und faire Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten auf dem deutschen Arbeitsmarkt durchzusetzen.

Inzwischen sind sieben Beratungsstellen aufgebaut worden, in denen mobile Beschäftigte in ihren Landessprachen arbeitsrechtlich und sozialrechtlich informiert und unterstützt werden.

Webseite des Projekts "Faire Mobilität"

Deutsche Post verklagt

Jiří nahm Kontakt zum DGB-Projekt "Faire Mobilität" auf. Schließlich verklagte der Fahrer die Deutsche Post auf Zahlung des Mindestlohns – unterstützt von "Faire Mobilität" und ver.di. In einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bonn war die Deutsche Post laut "Faire Mobilität" zunächst nicht bereit zu zahlen. Doch bevor es zu einem Urteil kam, änderte die Post überraschend ihre Meinung und zahlte die volle Klagesumme. "Damit wird es kein Urteil geben, welches für andere Verfahren wegweisend sein könnte", berichtet das Projekt "Faire Mobilität".

Weitere Verfahren könnten folgen

Das dürfte durchaus im Interesse der Deutschen Post liegen. Denn "auf den deutschen Straßen sind viele osteuropäische Lkw-Fahrer unterwegs, die nicht den deutschen Mindestlohn erhalten, obwohl sie darauf Anspruch hätten", berichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von "Faire Mobilität". Wollte die Deutsche Post also keinen "Präzedenzfall" schaffen?

So oder so: Die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Bei "Faire Mobilität" haben sich inzwischen rund 50 weitere Fahrer gemeldet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts prüfen jetzt in jedem Fall, ob es einen Anspruch auf den deutschen Mindestlohn gibt. Weitere Verfahren sind also nicht ausgeschlossen.


*In einer ersten Version des Beitrags wurden 10.000 Euro genannt. Tatsächlich waren es rund 8.500 Euro.


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