Ein Gesetz zu "Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV" soll das Hartz-System unbürokratischer machen. Mehr als zwei Jahre wurde über das Gesetz beraten, dennoch sei "das Gesamtergebnis enttäuschend", so DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Es schafft stattdessen weitere Probleme: "Wenn das Gesetz so kommt, ist neuer Rechtsstreit programmiert."
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Wird das Gesetz zu "Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV" künftig wirklich für einfachere Anträge und Verfahren sorgen? "Wenn das Gesetz so kommt, ist neuer Rechtsstreit programmiert", warnt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach und befürchtet gleichzeitig "Leistungskürzungen durch die Hintertür".
Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfes "Rechtsvereinfachung bei Hartz IV" sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:
"Der Gesetzentwurf wird seinem Ziel ‚Rechtsvereinfachung bei Hartz IV‘ nicht gerecht. Nach mehr als zweijähriger Beratungszeit ist das Gesamtergebnis enttäuschend. Nur wenige Vorschläge führen im Detail zu Vereinfachungen, insgesamt wird der Verwaltungsaufwand eher noch zunehmen. Wenn das Gesetz so kommt, ist neuer Rechtsstreit programmiert.
Statt individuell und flexibel zu agieren und auf positive Anreize zu setzen, hält der Gesetzentwurf daran fest, Unter-25jährige schärfer zu sanktionieren – bis hin zur kompletten Streichung von Leistungen. Dabei war sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einig, die Sanktionen teilweise zu entschärfen. Nur Bayern war wieder einmal dagegen. Es ist ärgerlich, dass eine gerechte Regelung nun an der fehlenden Kompromissbereitschaft der CSU scheitern soll.
Die geplante Pauschalierung der Heizkosten ist ganz sicher keine Vereinfachung, sondern kürzt die Leistungen durch die Hintertür. Heizkosten müssen sich immer am Einzelfall orientieren, sie sind abhängig von Wohnungs-, Heizungs- und Haushaltskonstellationen. Eine Pauschalierung bedroht das Existenzminimum.
Auch die vorzeitige ‚Zwangsverrentung‘ von Hartz IV-Empfängern bleibt bestehen. Damit wird die Abhängigkeit von existenzsichernden Hartz IV-Leistungen zementiert. Die Rentenabschläge, in die die Betroffenen gedrängt werden, bleiben lebenslang erhalten. Der Gesetzgeber handelt hier inkonsequent: Wenn die Menschen länger arbeiten sollen, müssen diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind, auch eine Chance dazu haben. Stattdessen schreibt die Bundesregierung sie vorzeitig ab, nur damit die Statistik besser aussieht."
Stellungnahme des DGB zum geplanten Gesetz:
DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines 9. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung, 17.11.2015