Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 123 - 12.07.2010

DGB-Jugend: Worauf achten bei Ferienjobs?

Sommerferien! Einige SchülerInnen nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern. Doch schon kommen Fragen auf: Wie lange dürfen Jugendliche arbeiten? Welche Tätigkeiten sind tabu? Diese und andere Fragen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.

Die DGB-Jugend erläutert einige grundlegende Dinge, die SchülerInnen bei Ferienjobs beachtet müssen:

  • Kinder müssen mindestens 15 Jahre alt sein, um arbeiten zu dürfen. Es gibt aber einige geregelte Ausnahmen: Mit der Zustimmung ihrer Eltern dürfen Kinder, die mindestens 13 Jahre alt sind, bis zu zwei Stunden täglich zwischen acht und 18 Uhr arbeiten; im landwirtschaftlichen Bereich sind bis zu drei Stunden erlaubt. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass es sich um leichte Tätigkeiten handelt wie z.B. Gartenarbeit oder Zeitung austragen.
  • 15- bis 17-Jährige, die noch schulpflichtig sind, dürfen nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben und auch keine schwere körperliche oder gefährliche Arbeit verrichten - etwa schwere Gewichte tragen oder mit Chemikalien hantieren.
  • Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden. Es gilt dabei ein Arbeitszeitraum zwischen 6 und 20 Uhr. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Ab einem Alter von 16 Jahren ist es erlaubt, im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr zu arbeiten.“
  • Am Wochenende dürfen Kinder und Jugendliche lediglich im Rahmen von Events - z.B. Sportveranstaltungen - arbeiten.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, auf die genannten Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu achten und sie müssen SchülerInnen für den Ferienjob über ihren Betrieb gegen Unfälle versichern.

Der DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf empfiehlt allen SchülerInnen, den Lohn im Blick zu behalten: „Auch Ferienjobs sind Jobs, die fair entlohnt werden sollen. Es ist wichtig zu wissen, dass bei Ferienjobs keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Wenn der Lohn allerdings über 896 Euro pro Monat liegt, werden Steuern fällig, die jedoch in der Regel im nächsten Jahr erstattet werden. Ratsam ist es, eine Lohnsteuerkarte abzugeben.“ Doch man sollte es mit dem Arbeiten ohnehin nicht übertreiben, so Rudolf: „Es ist zwar gut, schon als SchülerIn Einblicke in die Arbeitswelt zu bekommen und sich etwas Geld zu verdienen. Aber Ferien sollen Spaß machen und sind in erster Linie zum Verschnaufen und Erholen da!“


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