DGB
Am 29. und 30. November 2016 hat sich die DGBTarifgemeinschaft Leiharbeit mit den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit iGZ und BAP in Berlin zur dritten Verhandlungsrunde getroffen. Nach langem Tauziehen mit der Arbeitgeberseite bis um 5 Uhr in der Nacht und weiterer Verhandlung am nächsten Tag konnte am Ende noch eine Einigung erzielt werden.
Ab dem neuen Jahr steigen im Westen die Entgelte in der Leiharbeit jährlich zwischen 2,5 und 3,2 Prozent pro Stunde. Im Osten steigen die Entgelte ab dem neuen Jahr jährlich bis zu 4,82 Prozent pro Stunde.
Die vollständige Ost-West-Angleichung in allen neun Entgeltgruppen erfolgt zum 1. April 2021. Danach entfällt die Entgelttabelle Ost. Die zu diesem Zeitpunkt gültige Tabelle West ist dann für das gesamte Bundesgebiet anwendbar. Ein besonderer Erfolg für die Gewerkschaften ist die Aufwertung der unteren Entgeltgruppen durch eine überproportionale Erhöhung der Entgelte in den Entgeltgruppen 1 und 2.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31. Dezember 2019.
Seit 1. Juni 2017 gilt für rund eine Million Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wieder eine verbindliche Lohnuntergrenze. Mit Inkrafttreten der dritten Mindestlohn-Verordnung für die Leiharbeitsbranche liegt sie bei 8,91 Euro in den neuen und 9,23 Euro in den alten Bundesländern.
Ab April 2018 beträgt die Lohnuntergrenze dann 9,49 Euro (West) und 9,27 Euro (Ost).