Seit 2013 ist es Pflicht: Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber auch die psychische Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen. Immer mehr Unternehmen schließen deshalb Betriebsvereinbarungen dazu ab. Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out zu verhindern.
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Depressionen, Burn-out, affektive Störungen: In den letzten zehn Jahren hat die Anzahl der psychischen Erkrankungen stark zugenommen. 2013 war mehr als jeder siebte Ausfalltag im Betrieb psychisch bedingt, insgesamt waren das mehr als 70 Millionen Tage. Grund dafür ist oft die Situation am Arbeitsplatz: zu viel Stress, zu viel Druck, zu wenig Unterstützung und Mitbestimmung.
Seit 2013 müssen Arbeitgeber deshalb ermitteln, wie hoch die psychische Belastung am Arbeitsplatz ist – und zwar für jeden einzelnen Beschäftigten. Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz.
Aufgrund dieser Änderung schließen immer mehr Unternehmen Betriebsvereinbarungen über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ab. Das hat eine Untersuchung der Hans Böckler Stiftung ergeben. Danach gibt es bislang zwar nur in 11,5 Prozent der Betriebe eine solche Vereinbarung, aber mehr als 40 Prozent davon wurden erst seit 2014 abgeschlossen. „An diesem Thema wird deutlich, dass – wenngleich es noch nicht in jedem Betrieb angekommen ist – die psychische Gefährdungsbeurteilungen zunehmend auf die Agenda von Betriebsräten rücken“, so die Forscher.
Bei der Gefährdungsbeurteilung werden die psychischen Belastungen bei verschiedenen Tätigkeiten beurteilt, zum Beispiel die Arbeitsmenge, das Arbeitsklima, der Handlungsspielraum und Störungen. Ziel ist es, Fehlbelastungen zu erkennen beziehungsweise durch geeignete Präventionsmaßnahmen zu verhindern und abzubauen. Die Gefährdungsbeurteilung soll so einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit, der Motivation und Beschäftigungsfähigkeit leisten.
Wie eine solche Beurteilung durchgeführt und wie mit den Ergebnissen umgegangen wird können Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung festhalten. Bislang gibt es solche Vereinbarungen vor allem im Handel und im Verkehr- und Gastgewerbe. Beispiele dafür, wie das im Einzelfall aussehen kann, hat die Hans Böckler Stiftung in der Datenbank Betriebsvereinbarungen dokumentiert.
Wie kann eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb aussehen? Worauf muss man achten – und was sind überhaupt psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit? Ausführliche Infos dazu gibt es beim Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.