Werkverträge werden zunehmend missbraucht, um den sozialen Schutz der Beschäftigten zu unterlaufen. Vor allem in der Ernährungsbranche, dem Baugewerbe und der Metallindustrie steigt die Zahl der schlechtbezahlten Beschäftigten, die per Werkvertrag bei einer Drittfirma arbeiten – auf Kosten der Stammbelegschaften. Der DGB fordert gesetzliche Regelungen und mehr Kontrollen.
Dazu Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:
"Es gibt immer mehr schwarze Schafe, die Werkverträge missbrauchen, um Löhne zu drücken und den Kündigungsschutz zu unterlaufen. Es ist auch nicht hinzunehmen, wenn Menschen gezwungen werden, als Selbstständige zu arbeiten, wenn sie dies eigentlich nicht wollen.
Diese Praktiken werden den Unternehmen leicht gemacht, weil die gesetzlichen Regelungen unzureichend sind und Kontrollen kaum stattfinden.
Für den Einsatz von Fremdpersonal, zum Beispiel als Leiharbeiter, gibt es gesetzliche Vorschriften, Tarifverträge oder Mindestlöhne, dies gibt es bei den Werkverträgen nicht. Die Löhne sind in einigen Unternehmen noch niedriger als in der Leiharbeit, die Erpressbarkeit der Betroffenen sehr hoch. Deswegen muss der Gesetzgeber aktiv werden, um den Schutz der Beschäftigten zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern."