Die Bundesregierung will per Gesetz "Rechtsmissbrauch" durch zugewanderte EU-Bürger eindämmen – vor allem beim Kindergeldbezug und bei Schwarzarbeit. Für den DGB ist der Gesetzentwurf zu unausgereift. Die Freizügigkeit wie im Entwurf geplant zu beschränken sei angesichts der geringen Zahl von Missbrauchsfällen unverhältnismäßig.
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften" der Bundesregierung war Mitte Oktober Thema einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestags. Für den DGB ist der diskutierte Gesetzentwurf unzureichend. Einige Vorschläge gehen dem Gewerkschaftsbund zu weit, bei anderen Themen bestehe weiterer Handlungsbedarf, den die Bundesregierung noch angehen müsse.
Der Entwurf der Bundesregierung enthält Vorschläge, das Freizügigkeitsrecht einzuschränken, die angesichts der geringen Zahl an Missbrauchsfällen unverhältnismäßig sind, so der DGB. Für die vorgeschlagenen Verschärfungen bestehe keine Notwendigkeit. Vor allem die verschärften Regelungen zum Wiedereinreiseverbot lehnt der DGB ab.
Der Entwurf sollte durch einen breiter angelegten Vorschlag ersetzt werden, fordert der DGB. So könnte beispielsweise der Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs auf EU-Bürger ausgeweitet werden. Nach Auffassung des DGB ist die Teilnahme an den Integrationskursen eine besonders wichtige Maßnahme, um Chancengleichheit und ökonomische und gesellschaftliche Partizipation von EU-Bürgern zu ermöglichen. Für den Kampf gegen Scheinselbstständigkeit schlägt der DGB vor, die Kriterien, die Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit voneinander abgrenzen, zu präzisieren und zu ergänzen. Der Gesetzgeber müsse die Voraussetzungen dafür verbessern, dass auch ausländische Werkvertragsnehmer effizienter kontrolliert werden können. Insbesondere müsse überprüft werden, ob ein echter Werkvertrag vorliegt oder ob nur Personal überlassen wird.
Die Bundesregierung will per Gesetzesänderung Fälle von "Rechtsmissbrauch" beim Bezug von Kindergeld, bei illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit durch zugewanderte Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten eindämmen. Der Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit der Debatte um sogenannte "Armutszuwanderung" und "Sozialmissbrauch". Der DGB kritisiert, dass die tatsächlich sehr geringe Zahl der Fälle, in denen es Rechtsmissbrauch gegeben hat, eine Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit so nicht rechtfertigt.