Die Bundesregierung hat am 15. Oktober einen Gesetzentwurf für eine Familien-Pflegezeit beschlossen. Einer der Kernpunkte des Entwurfs sind zehn bezahlte Pflegetage, die Angehörige in Anspruch nehmen können, wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird. Das ist besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein wichtiger Schritt, die plötzlich die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen. Aber reicht das aus?
DGB/Simone M. Neumann
"Mit zehn bezahlten Pflegetagen will die Regierung den Angehörigen nun unbürokratisch und schnell helfen, Ordnung in die neue Lebenslage zu bringen und die ersten Pflegeschritte zu organisieren. Das ist ein guter Anfang" erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack zum Gesetzentwurf. Hannack wies aber auch darauf hin, dass eine Pflegesituation im Schnitt in Deutschland 8,2 Jahre andauere.
"Den Anforderungen des DGB an eine moderne Pflegepolitik genügt der Referentenentwurf zur Familienpflegezeit nicht", lautet das Resümee der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden. "Dennoch verbessert der Entwurf die Rechtsgrundlagen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für die Beschäftigten."
Rund 1,6 Millionen Pflegebedürftige werden zurzeit von Angehörigen zu Hause betreut, drei Viertel der Pflegenden sind Frauen. "Die Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Lasten gemeinschaftlich getragen werden müssen. Auch die Arbeitgeber müssen hier ihren Teil beitragen", so Hannack. Der DGB begrüße deshalb den Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Dass dieser Rechtsanspruch gefehlt habe, sei ein "gravierender Geburtsfehler des Familienpflegezeitgesetzes" gewesen.
"Wir fordern darüber hinaus für die 24 Monate Familienpflegezeit eine Entgeltersatzleistung, die sich am Einkommen orientiert. Viele Beschäftigte können es sich sonst finanziell nicht erlauben, Pflegezeiten zu nehmen", so Hannack weiter. "Es wäre auch ein Anreiz für Männer, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen, denn ohne finanziellen Ausgleich kommen wir hier keinen Schritt voran. Pflegezeiten müssen sich auch angemessen auf dem Rentenkonto niederschlagen und dürfen nicht zur Armutsfalle für Frauen werden."