Deutscher Gewerkschaftsbund

25.06.2013
Ratgeber

Minijob: Kleine Teilzeit mit großen Stolpersteinen

Minijobs bleiben weiter ein klarer Fall von Etikettenschwindel. Daran ändern weder die  Erhöhung der Einkommensgrenze auf 450 Euro etwas, noch die neue Rentenversicherung für Minijobberinnen und Minijobber. In seiner Info-Broschüre erklärt der DGB , was geringfügig Beschäftigte beachten müssen und welche Rechte sie haben.

Minijobratgeber DGB Frauen

Minijob – Kleine Teilzeit mit großen Stolpersteinen DGB

Ein Minijob ist der kleinste Job auf dem Arbeitsmarkt; er macht aber die größten Schwierigkeiten. Zwar erhöhte die Schwarzgelbe Koalition die Verdienstgrenze für Minijobs zum 1. Januar auf 450 Euro. Das klingt nach mehr Verdienst. Ebenfalls zum 1.1.2013 gibt eine neue Rentenversicherung Minijober/innen. Alles prima also?

Im Gegenteil: Minijobs sind ein klarer Fall von Etikettenschwindel. Brutto für netto ist meist eine Illusion. "Statt den Niedriglohnsektor einzudämmen, will die Koalition ihn auch noch ausweiten", kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach die Erhöhung der Einkommensgrenze. Denn MinijobberInnen gehören zu den Hauptrisikogruppen für Altersarmut und viele Beschäftigte wissen zu wenig über Ihre Rechte.

Die neue Broschüre des DGB klärt MinijobberInnen über ihre Rechte auf und gibt wichtige Hinweise, was es zu beachten gilt – vor allem bei der neuen Regelung für die Rentenversicherung. Denn seine Rechte durchzusetzen erfordert oft Courage, sie zu kennen ist die Basis. Die Broschüre gibt darüber hinaus einen Ausblick, wie Minijobs in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden können.

Die Broschüre hat 64 Seiten und kann zum Einzelpreis von 0,65 Euro plus Versand beim DGB-Bestellservice angefordert werden.

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Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Minijobs reformieren: Raus aus der Armutsfalle

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