Deutscher Gewerkschaftsbund

01.04.2014

Beamtenbesoldung: Gleich ist nicht gleich

Von Berlin bis Bayern, von Mecklenburg-Vorpommern bis Rheinland-Pfalz – Beamtinnen und Beamte leisten als Lehrerinnen, Polizisten oder Straßenmeisterinnen überall den gleichen Dienst. Doch die Bezahlung ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Wie weit die Einkommen je nach Dienstherr auseinanderklaffen, zeigt der DGB-Besoldungsreport.

Alle 16 Bundesländer und der Bund weichen seit der Föderalismusreform 2006 davon ab, die Gehaltsabschlüsse für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes auf ihre Beamtinnen und Beamten zeit- und inhaltsgleich zu übertragen. Der Besoldungsreport 2014 des DGB zeigt, wie weit daher inzwischen die Beamtenbesoldung von Bundesland zu Bundesland auseinanderklafft. So liegen die Einkommen in einzelnen Besoldungsgruppen bei grundsätzlich gleicher Tätigkeit in den Bundesländern zum Teil über 18 Prozent auseinander: Ein Polizeihauptwachtmeister in Besoldungsgruppe 5 verdient in Bayern 30.656 Euro im Jahr, in Berlin sind es dagegen nur 25.869. 

Eine Schülerin schreibt das Wort Bildung an die Tafel.

DGB/Schwabe(Best Sabel)

Eine Lehrerin in Berlin verdient im Jahr bis zu 7000 Euro weniger als ihre Kollegin in Bayern.

Der Bund ist kein Vorbild

 „Schon nach acht Jahren Föderalismusreform zeigt sich, welch verheerende Wirkung die Verlagerung der Rechtssetzungskompetenz im Beamtenrecht auf die 16 Länder hat. Ausgerechnet der öffentliche Dienst, welcher lange als vorbildlicher Arbeitgeber galt, bezahlt bei seinen Beamten gleiche Arbeit also nicht mehr gleich. Selbst der Bund, dessen Haushaltslage vergleichsweise gut ist, ist da kein Vorbild“, kommentiert Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, die Ergebnisse des Besoldungsreports 2014.

Nicht nur bei den Ländern, sondern auch beim Bund habe sich durch die nicht vollständige Übertragung der Tarifergebnisse mittlerweile eine Lücke aufgetan. Deshalb erwarte der DGB schon aus Gründen der Gerechtigkeit und Fairness, dass die kommenden Tarifergebnisse auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, so DGB-Vize Hannack. Wünschenswert wäre außerdem, dass auch BundesbeamtInnen wieder zu der Wochenarbeitszeit ihrer tariflich bezahlten Kolleginnen und Kollegen zurückkehren. „Wir erwarten vom Bundesinnenminister und dem Gesetzgeber also nicht nur die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse, sondern auch die Anpassung der Arbeitszeit der Beamten von 41 Stunden auf 39 Stunden“, sagte sie.

DGB: Tarifergebnis auf 380.000 BundesbeamtInnen übertragen

Im Anschluss an die zu erwartende Einigung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen wird der Deutsche Gewerkschaftsbund als beamtenpolitische Spitzenorganisation den Bundesinnenminister auffordern, die Tariferhöhungen zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen. Die Einkommenserhöhungen gelten dann für 1,3 Millionen Tarifbeschäftigte beim Bund und bei Kommunen. Der Bund selbst beschäftigt fast 200.000 Beamtinnen und Beamte und rund 180.000 Soldatinnen und Soldaten. Für diese muss das Tarifergebnis übertragen werden, fordert der DGB.


Nach oben