Mit dem vorliegenden Konzept haben ARD und ZDF eine gute Grundlage für den Zugang von jungen Nutzerinnen und Nutzern zu öffentlich-rechtlichen Inhalten geschaffen, stellt der DGB fest. Die jetzt im Entwurf vorliegende Formulierung für den Staatsvertrag biete für das Jugendangebot die Möglichkeit flexibel und in Eigenverantwortung die Verweildauer zu bestimmen – dies sei ein wichtiger Fortschritt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich bereits in dem lange andauernden Entscheidungsprozess mehrfach für ein öffentlichrechtliches Jugendangebot ausgesprochen. Für den Zugang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu jungen Menschen hält er es für unabdingbar, optimal wäre ein auf deren Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot, das crossmedial auf verschiedenen Wegen erreichbar sein sollte.