Deutscher Gewerkschaftsbund

17.02.2015
Aufsichtsräte

EU-Richtlinie droht Mitbestimmung auszuhebeln

Die EU-Kommission will Unternehmen die Gründung von Niederlassungen im Ausland erleichtern und dafür die „Ein-Personen-Gesellschaft“ (SUP) als Rechtsform einführen. Für die Arbeitnehmerrechte hätte die neue Richtlinie fatale Folgen. Sie würde deutschen GmbHs massenhaft die Flucht aus der Unternehmensmitbestimmung ermöglichen, schreibt DGB-Experte Rainald Thannisch im Fachmagazin „Arbeitsrecht im Betrieb“ (AiB).

City of London

Großbritannien – hier das Finanzzentrum City of London – hat keine Mitbestimmungsgesetze. Mit einer Briefkastengesellschaft in London könnten deutsche Unternehmen die Mitbestimmung im Aufsichtsrat abschaffen. Foto: Mariano Mantel/CC BY-NC 2.0

Der Richtlinien-Vorschlag für „Gesellschaften mit beschränkter Haftungen mit einem einzigen Gesellschafter“ (Societas Unius Personae, kurz SUP) kommt auf den ersten Blick ganz harmlos daher. Sie möchte, heißt es, „potenziellen Unternehmensgründern und insbesondere Klein- und Mittelunternehmen die Gründung von Gesellschaften im Ausland“ erleichtern. Dafür wird den Unternehmen auch erlaubt, Satzungs- und Verwaltungssitz auf verschiedene EU-Mitgliedstaaten zu verteilen. Am Satzungssitz ist das Unternehmen registriert, Verwaltungssitz ist der Ort der Konzernzentrale.

„Es droht ein Dammbruch in Sachen Mitbestimmungsvermeidung“

Doch genau diese Regelung könnte fatale Folgen haben. So könnten Firmen sich in einem Mitgliedsland mit niedrigen Anforderungen an das Wirtschafts- und Sozialsystem registrieren und gleichzeitig die Geschäfte in einem EU-Staat mit hohem Schutzniveau wie Deutschland ausüben – ohne aber an dessen Regeln gebunden zu sein.

Minimaler Aufwand für die Firmen

Bedroht würde damit die bewährte deutsche Unternehmensmitbestimmung. Denn die EU-Kommission verzichtet in ihrer Richtlinie auf jegliche Vorgaben zur Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, so DGB-Mitbestimmungsexperte Rainald Thannisch im Fachmagazin „Arbeitsrecht im Betrieb“ (AiB). Also würde automatisch das nationale Mitbestimmungsrecht am Satzungsort gelten – und könnte damit leicht ausgehebelt werden: Ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg, das bisher der deutschen Mitbestimmung unterliegt, müsste nur in eine SUP umgewandelt und in Zypern oder Großbritannien registriert werden – beides Länder ohne Mitbestimmungsgesetze. Der Aufwand für die Firmen wäre minimal. „Eine Briefkastengesellschaft in London würde schon ausreichen, um die Mitbestimmung im Aufsichtsrat abzuschaffen“, warnt Thannisch.

Massenexodus möglich

Tritt die Richtlinie wie von der EU-Kommission geplant in Kraft, wäre ein Massenexodus aus der Unternehmensmitbestimmung möglich. Rund die Hälfte der derzeit mitbestimmten Unternehmen könnte aus der mitbestimmten GmbH flüchten, schätzt DGB-Experte Thannisch. Konkret nennt er im AIB-Bericht „die 343 bislang paritätisch mitbestimmten und die circa 700 drittelbeteiligten GmbHs“ in Deutschland. Es drohe nicht weniger als „ein Dammbruch in Sachen Mitbestimmungsvermeidung“.

Scharfe Kritik von DGB-Vorsitzendem und Bundesjustizminister

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann lehnt die Richtlinie deshalb klar ab. Sie sei „ein geradezu ideales Vehikel zur Flucht aus der mitbestimmten GmbH wie wir sie in Deutschland kennen“, sagte Hoffmann bei einer Aufsichtsrätekonferenz der Hans-Böckler-Stiftung im Februar. Die SUP sei „erneut der Versuch, die Mitbestimmung zu umschiffen“ und gehe aus Sicht des DGB in die völlig falsche Richtung, erklärte Hoffmann. Er forderte den ebenfalls bei der Konferenz anwesenden Justizminister Heiko Maas auf, die deutsche Mitbestimmung zu schützen: Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, „dass ein Unternehmen, das in Deutschland operiert, ohne Wenn und Aber die deutschen Mitbestimmungsgesetze anzuwenden hat“. Justizminister Maas teilte die Kritik. In seiner Rede auf der Konferenz hatte er zuvor den Richtlinienvorschlag als „völlig verkorkst“ bezeichnet. „Die Idee, einer freien Aufspaltung von Satzungs- und Verwaltungssitz“, so der Minister „würde der Umgehung der deutschen Mitbestimmung Tür und Tor öffnen.“ Das sei mit Deutschland nicht zu machen, weshalb es am besten wäre, wenn die Kommission diesen Richtlinien-Vorschlag zurückziehen würde.

Warnung von Manipulation und Missbrauch

Auch der Europäische Gewerkschaftsbund EGB und die Hans-Böckler-Stiftung haben bereits auf die mitbestimmungspolitischen Defizite der SUP hingewiesen. Aber nicht nur sie warnen vor den Folgen, Bedenken gegen die Richtlinie kommen auch von anderer Seite. So befürchtet der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss „ernsthafte potenzielle Risiken für den seriösen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt“. Und der Deutsche Bundesrat warnt vor „Manipulations- und Missbrauchsgefahren“ durch die Onlineanmeldung der Gesellschaft. Denn die EU-Kommission will auf die persönliche Identitätsprüfung der Gesellschafter etwa durch einen Notar verzichten, so Thannisch in seiner AiB-Analyse. Auch die IG BAU sehe die Online-Anmeldung skeptisch. Inzwischen hat die Gewerkschaft gemeinsam mit den zwei Arbeitgeberverbänden der Bauwirtschaft die EU-Kommission aufgefordert, ihre Pläne für die SUP zurückzuziehen. Sie befürchten, dass mit der Regelung ein Einfallstor für organisierte Scheinselbstständigkeit geschaffen wird.


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Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter - SUP

Dokument ist vom Typ application/pdf.

Die EU-Kommission hat den Richtlinienvorschlag für eine haftungsbeschränkte Einpersonengesellschafft SUP ein gereicht. Damit solle „potentiellen Unternehmensgründern" und Klein- und Mittelunternehmen die Gründung von Gesellschaften im Ausland zu erleichtert werden. Der DGB lehnt den Vorschlag ab. Dieser ist geeignet, die schutzwürdigen Interessen von ArbeitnehmerInnen, Gläubigern und VerbraucherInnen zu untergraben.