Seit 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Die öffentlichen Träger werden voraussichlich nicht genügend Plätze zur Verfügung stellen. Eltern können sich unter bestimmten Bedingungen die Kosten erstatten lassen. wenn sie zum Beispiel aus beruflichen Gründen selbst eine Betreuung für ihr Kind organisieren müssen.